Presse- und Bürgerinformationstag im Fall Harry Wörz
Samstag, den 11.11.2000
Letzte Änderung:
Mittwoch, 15.11.2000
Am 11.11.2000, fand in Gräfenhausen im Gemeindehaus ein Informationstag
in Sachen Harry statt. Der Sinn dieser Sache war, auf die Ermittlungsfehler
der Polizei
näher einzugehen, und zu erklären was gemacht wurde und
was nicht. Ebenso wurde anhand von Aktenauszügen gezeigt, daß
andere ein Motiv und die Gelegenheit gehabt hatten. Durch einen
Wohnungsgrundriss des Tatortanwesens und durch eine Ortsskizze von
Gräfenhausen, konnte die eine oder andere Aussage in Frage
gestellt werden.
Der
Gemeindesaal war für 100 Leute bestuhlt, letztendlich waren
aber ca. 150 Besucher anwesend. Davon waren 5 Reporter. Unter anderem
war ein Reporter von Welle Fidelitas da, dessen Beitrag am Montagabend,
kurz vor 18.00 Uhr im Radio gesendet wurde.
Die
Zeitungsberichte können im Anschluß von diesem Bericht
nachgelesen werden.
Wir
danken allen, die sich für Harrys Fall interessieren, und hoffen
auch im Nachhinein alle offenen Fragen beantwortet zu haben.
Pforzheimer
Zeitung: Mittwoch, den 8.11.2000
Harrys
Freunde machen mobil
Es
ist der Tag, der in Gräfenhausen unvergessen bleiben wird: der 29.
April 1997. Es sind die Minuten, die das Leben mehrerer Menschen
aus den Angeln heben, aus der Bahn werfen, Gräben aufreißen: Gegen
2.30 Uhr würgt aller Wahrscheinlichkeit ein Mann die damals 26 Jahre
alte Andrea W. in ihrem Haus fast zu Tode. Nur ein Kind, der heute
fünfeinhalbjährige Sohn Kai, ist Zeuge. Doch aus eigenem Erleben
kann er zumindest gegenwärtig nichts Tatrelevantes sagen. Die Polizistin
überlebt mit irreparablen Hirnschäden. Sie wird zeitlebends ein
vor sich hin dämmernder Pflegefall bleiben.
Der
das getan hat, war ihr (mittlerweile Ex-) Mann sagen Polizei, Staatsanwaltschaft,
Andreas Eltern. Und schließlich auch die Schwurgerichtskammer des
Landgerichts Karlsruhe, die Harry Wörz, 34, im Januar 1998 wegen
versuchten Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt. Die Revision
beim Bundesgerichtshof wird nicht zugelassen.
Der
das getan hat, war ein anderer vielleicht der Geliebte Andreas,
ein Kollege? Vielleicht der eigene Vater? Vielleicht ein Unbekannter?
Das glauben Harrys Freunde, von denen es nicht wenige gibt in Gräfenhausen.
Ebenso seine Anwälte aus einer der renommiertesten Kanzleien Karlsruhes.
Und vielleicht wird dies noch eine ausschlaggebende Rolle spielen
der Nestor der deutschen Gutachter, der emeritierte Kölner Professor
Udo Undeutsch. Die 30-seitige Auswertung eines "Lügendetektor"-Tests,
dem sich Wörz freiwillig unterzog, kommt zu dem Fazit: "Mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit" könne "ausgeschlossen werden, dass
Harry Wörz der Täter ist". Die Frage ist nur: Wird die 8. Zivilkammer
des Landgerichts Karlsruhe, die derzeit über eine im Raum stehende
Schmerzensgeldklage von Andreas Eltern in der Größenordnung von
300 000 Mark zu urteilen hat, diese umstrittene Methode der Wahrheitsfindung
prozessual würdigen?
Wird
sie sich des weiteren vom wissenschaftlichen Gutachten eines der
führenden Gen-Labors Europas dem der Universität Bonn beeindrucken
lassen, das mit Spannung erwartet wird und eine DNA-Expertise zumindest
relativieren soll, die letztlich zur Verurteilung von Harry W. führte?
Und selbst, wenn das alles zur Zufriedenheit der Verteidigung erörtert
und berücksichtigt wird könnte dieser Etappensieg, so sie ihn denn
erringt, ausschlaggebend sein für die Neuaufnahme des Strafverfahrens?
Dies, wenn dem so wäre, fiele dann laut internem Verteilungsplan
des Oberlandesgerichts Karlsruhe einer Schwurgerichtskammer des
Landgerichts Mannheim zu. Auch dann handelte es sich um einen reinen
Indizienprozess, einen, in dem Spuren zum Teil (absichtlich oder
nicht?) verwischt, zum Teil nicht nachgegangen worden seien, argumentieren
die, die von einem tragischen Justizirrtum sprechen.
Ihr
Einsatz für Harry Wörz der zurzeit in der Vollzugsanstalt Heimsheim
einsitzt, ist bemerkenswert: Sie glauben nicht nur intuitiv an Harry,
den Kumpel aus der Clique. Sie glauben auch, die Argumente, die
zu seiner Verurteilung führten, rational widerlegen oder zumindest
so in Frage stellen zu können, dass nur ein Freispruch die adäquate
strafrechtliche Antwort auf das sein kann, was sich in jenen frühen
Morgenstunden des 29. April 1997 erreignete. Ellenlang ist die Internet-Homepage
www.harrywoerz.de die drei seiner Freunde mit Akribie zusammenstellten.
Sie beschreiben "die wahre Geschichte", wie sie sich in ihren Augen
abgespielt hat, werfen Fragen auf, beantworten sie. Sie legen Fakten
dar (unter anderem den Urteilsspruch des Schwurgerichts), stellen
Theorien auf.
Vieles
davon werden sie in einer eigens anberaumten öffentlichen Versammlung
im Gräfenhausener Gemeindehaus, Karl-Kircher-Straße 23, am Samstag,
11. November, von 15 Uhr an verlesen, diskutieren. Auch in dieser
Hinsicht sprengt der Fall bekannte Dimensionen.
Olaf Lorch
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Pforzheimer
Zeitung: Montag, den 13.11.2000
Wortreiche Klage gegen "Justizirrtum"
Hätte,
wäre, wenn. Hätte die Polizei nicht schlampig ermittelt, die Justiz
Zweifel entsprechend gewürdigt und einen Unschuldigen nicht für
elf Jahre hinter Gitter geschickt, säßen sie nicht hier. Sagen die,
die sich an diesem sonnigen Samstagnachmittag vor dem Gräfenhausener
Gemeindezentrum die Füße in den Bauch stehen, einen letzten Zug
aus der Zigarette nehmen und langsam in den Gottesdienstraum tröpfeln,
der bald übervoll sein wird.
Wäre
das Opfer nicht Polizistin gewesen, sondern eine normale lebenslustige
Mutter, ohne einen Polizisten als Geliebten und einen Polizisten
als Vater - wäre dann das Urteil des Landgerichts Karlsruhe anders
ausgefallen als jenes wegen versuchten Totschlags, begangen - so
die Kammer - durch den Arbeiter Harry Wörz?
Die
weit über hundert Menschen, viele davon aus Harrys Motorradclique,
hätten den Tag genießen können. Statt dessen zermarterten sie sich
das Hirn, wie sie das schon tun, seit Harry unter dem Verdacht festgenommen
wurde, seine von ihm getrennt lebende Frau angeblich fast zu Tode
stranguliert zu haben. Sie hätten ihr Geld anderweitig ausgeben
können, statt die Zehn- oder Zwanzig-Mark-Scheine in ein Sparschwein
zu stecken, das unübersehbar auf dem Tisch neben dem Ausgang steht
- direkt neben der 160 Seiten starken ausgedruckten Internet-Homepage
(über 2000 Zugriffe bislang) und der Visitenkarte eines Mannes,
der seit April 1997 in Untersuchungs- und Strafhaft sitzt: "Harry
Wörz - für elf Jahre unschuldig ins Gefängnis".
Hohe
Anwaltskosten
33
000 Mark sind durch Sammelaktionen, Benefizveranstaltungen und Privatspenden
zusammengekommen. "Wir hätten es gern Andrea und ihrem gemeinsamen
Sohn Kai zukommen lassen", sagen die, die mit beiden befreundet
waren. Doch so geht alles für Anwaltskosten drauf: Strafverteidiger,
Zivilanwalt, eine Anwältin im Sorgerechtsverfahren, eine erfolglose
Revisionsschrift.
Was,
wenn das, was die Freunde Harrys angefertigt haben - Vorgeschichte,
Tathergang aus ihrer Sicht, Versäumnisse, Widersprüche, Strafverhandlung,
Zivilverfahren, Gutachten, Sammelaktionen, Reaktionen auf der Homepage
-, kein "niederträchtiges Machwerk" ist, wie dies der Anwalt der
Gegenseite postuliert? Keine "hemmungslose Bereitschaft zur Lüge",
keine "massiven Manipulationsversuche"?
Ist
es Verdrehung von Tatsachen, wenn Harrys Freunde behaupten, ihr
Anblick in der Klinik, in der Andrea zumindest zeitweise liegt,
bereite der jungen Frau Freude - die Konfrontation mit einem anderen
Besucher versetze sie hingegen "in große Aufregung"? Man hütet sich
auf der Homepage und an diesem Nachmittag, konkret mutmaßliche Alternativ-Täter
zu benennen. Doch es wird klar, wen Harrys Freunde meinen könnten:
Thomas H., den Kollegen des Opfers, der hin- und hergerissen gewesen
sei zwischen Frau und Geliebter. Dem laut anwaltschaftlichem Schreiben
von seiner Frau sinnbildlich die Pistole auf die Brust gesetzt wurde,
die mit Unterhaltsforderungen gedroht und ihm doch so hörig gewesen
sein soll, daß sie ihm ein Alibi geliefert haben könnte.
Oder
Wolfgang Z., Vater Andreas, der Harry angeblich noch nie leiden
konnte und in Birkenfeld im gleichen Haus wie Andrea und ihr mittlerweile
fünfeinhalb Jahre alter Sohn Kai wohnte. Ein Nachbar wird zitiert
mit der Erinnerung an einen Mann, der im Tat-Haus geschrien haben
soll: "Ich bring Dich um, ich schlag' Dich tot - des kannsch mit
mir net mache". Kein Aufheulen eines Motors in jener Nacht - obwohl
Harry Wörz als auch Thomas H. in anderen Ortschaften lebten und
hätten weggefahren sein müssen. Oder ein Unbekannter. Warum wurde
einen Zettel mit einer Karlsruher Telefonnummer nicht näher nachgegangen?
Warum wurde eine Zigarettenschachtel mit Amphetaminbriefchen am
Tatort "zweifelsfrei" Harry zugewiesen, ob wohl Andrea selbst hin
und wieder Drogen konsumiert haben soll?
Untergetauchter Detektiv
Ist
es Verfolgungswahn, wenn die Initiatoren der Pro-Harry-Kampagne
von zeitweiligen Abhöraktionen der Polizei sprechen, von einem plötzlich
untergetauchten Privatdetektiv, der Licht in die Sache bringen sollte?
Eine Wahrsagerin, die Harrys Täterschaft ausschloß, und von der
man nie wieder etwas hörte? Einer Polizistin, die in einem Vier-Augen-Gespräch
mit einem Freund Harrys indirekt einen Kollegen der Tat beschuldigt
haben soll - diese angebliche Verdachtsäußerung vor Gericht jedoch
bestritt?
Es
sind tatsächliche oder vermeintliche Ungereimtheiten, mit denen
Guido Kröger - Harrys bester Freund -, Mirka Wedel und Tanja Zipse
in diesen fast drei Stunden die Zuhörer füttern. Sie wollen Wörz'
"Unschuld untermauern" - auch "im Interesse von Andrea", die von
diesem Kampf nie etwas mitbekommen wird, und "im Interesse von Kai".
Dessen Erinnerung wird vermutlich für immer verschüttet bleiben
oder zumindest juristisch nicht verwertet sein.
Wiederaufnahme?
Sie
klammern sich an den 27. November, an dem im Zivilverfahren vor
dem Landgericht Karlsruhe - es geht um 300 000 Mark Schmerzensgeld
- ein neues Gengutachten vorgelegt werden soll, das eine im Schwurgerichtsverfahren
maßgebliche DNA-Expertise in den Grundfesten erschüttern soll. Und
sie hoffen, daß ein von Harry freiwillig abgelegter Lügendetektor-Test,
der zu einer Nicht-Schuldig-Schlussfolgerung kommt, Einzug hält
in die Entscheidungsfindung der Zivilkammer. Schließlich bauen sie
auf die - äußerst seltene - Möglichkeit einer Wiederaufnahme, diesmal
vor der Strafkammer eines anderen Landgerichts. Kröger: "Wir hoffen
auf ein gutes Ende - am besten mit einem Riesenknall"OlafLorch
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Pforzheimer
Kurier: Montag, den 13.11.2000
Presse-
und Informationstag mit über 100 Interessenten
Viele
Freunde stehen hinter Harry Wörz
Er
soll seine Frau schwer gewürgt haben /160 Seiten starke Homepage
vorgestellt
Birkenfeld-Gräfenhausen
(vie). Einen überwältigenden Freundschaftsbeweis erhielt am Samstag
wieder einmal Harry Wörz, der in der Nacht zum 29. April 1997 seine
Ehefrau Andrea dermaßen gewürgt haben soll, daß sie für den Rest
ihres Lebens ein Pflegefall bleiben wird, unfähig, sich in irgendeiner
Weise zu artikulieren. Wörz wurde im Januar 1998 zu elf Jahren Haft
verurteilt. Er hat die Tat stets bestritten. Für seine Freunde ist
Harry ein Opfer der Justiz. Vor allem der Polizei. Denn seine Frau,
von der er inzwischen geschieden ist, war Polizistin, ihr Vater
ist Polizist (seit der Tat ist er arbeitsunfähig) und ihr Geliebter
ist Polizist. Alle Beamten, die in dem Fall ermittelten, sind ehemalige
Kollegen des Opfers, ihres Vaters und ihres Geliebten. Sämtliche
Fehler, die bei der Ermittlung begangen wurden (und es waren tatsächlich
betrüblich viele, wie auch schon im Schwurgerichtsprozeß gerügt
wurde) sind für Harrys Freunde Indizien für ein Komplott.
Am
Samstag versammelten sich zu einem "Presse- und Bürgerinformationstag"
zum "Fall Harry Wörz" mehr als 100 Interessenten im Gemeindehaus
in Gräfenhausen, wo Guido Kröger, Mirka Wedel und Tanja Zipse in
einer beachtlichen Fleißarbeit eine etwa 160 Seiten starke Homepage
vorstellten, in der sie Daten, Fakten, Hintergründe, Fehler bei
den Ermittlungen und bisweilen wilde Vermutungen zusammengetragen
hatten. Harry, so das Fazit ihrer Arbeit, war derjenige nicht, der
seine Frau versuchte, das Lebenslicht auszublasen. "Wir sind es
seiner Frau schuldig, den wahren Täter zu finden", sagte Mirka Wedel.
Viele von Harrys Freunden, die heute für sein Recht kämpfen, waren
früher auch mit seiner Frau befreundet. In der mehr als zweieinhalbstündigen
Veranstaltung im brechend vollen Gemeindehaus wurde vieles wiedergekäut,
was auch schon in den vielen Tagen vor dem Schwurgericht und später
vor dem Zivilgericht behandelt worden war. Alles, was Harry Wörz
entlasten könnte aus Sicht der Veranstalter, wurde ausführlich dargelegt.
Vermutungen auf andere Täter machten weder vor der betrogenen Ehefrau
und einem Schreiben von ihr an Harrys Frau Halt, noch vor dem Vater
der jungen Frau. Vielleicht hatten ja der Vater und der Geliebte
gemeinsam die junge Frau beseitigen und die Schuld Harry zuschieben
wollen? Ein teuflischer Plan, der an schlechte Kriminalromane erinnert.
Nachdenklich
aber macht ein Gespräch, das Guido Kröger mit Harry am Vorabend
der Tat geführt haben will. In dem sagte Harry, laut Kröger, daß
er sich keine Illusionen über das Sorgerecht mache - das werde seiner
Frau zugesprochen. Im Übrigen sei er froh darüber, daß alles Wesentliche
erledigt sei und es nur noch "um ein paar Legosteine" gehe.
Außerdem
hatte sich Wörz im März dieses Jahres einem Test mit einem Lügendetektor
unterzogen. Angeblich kommt der renommierte Psychologe Professor
Dr. Udo Undeutsch dabei zum Ergebnis, daß Wörz "mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit" nicht der Täter des folgenschweren
Angriffes auf seine Frau sein könne. (Im Prozeß, in dem es um 300
000 Mark Schmerzensgeld geht, wurde diese Untersuchung noch nicht
angesprochen. Dieser wird voraussichtlich am Montag, 27. November
im Schwurgerichtssaal des Landgerichtes Karlsruhe fortgesetzt.)
Bei
verschiedenen Spendenaktionen für Harry haben seine Freunde insgesamt
rund 33 000 Mark gesammelt. 21000 davon wurden für die Kosten der
Revision ausgegeben. Gerne würden die Freunde von Harry und seiner
Frau einen großen Teil des Geldes zur Linderung der Leiden der jungen
Frau geben, fürchten aber, daß der Kampf um Harrys Recht noch weiterhin
viel Geld verschlingen wird. Dennoch gibt es für sie drei Opfer:
Harry, seine Frau und deren gemeinsames Kind
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