1. Verhandlungstag, Donnerstag,
den 14.10.1999
In
Sachen
Wörz
gegen
Wörz
wegen
Schadensersatz
und Schmerzensgeld
erscheinen
bei Aufruf der Sache:
für
die Klägerin deren Betreuerin Frau Metka Z. und Frau Rechtsanwältin
B., Pforzheim; der Beklagte in Person und Rechtsanwalt Gorka, Karlsruhe.
Es
wird festgestellt, daß der Beklagte gegen das Versäumnisurteil des
Landgerichts Karlsruhe form- und fristgerecht Einspruch eingelegt
hat.
Frau
Rechtsanwältin B. beantragt, dieses Versäumnisurteil aufrechtzuerhalten.
Rechtsanwalt Gorka beantragt dessen Aufhebung und Klageabweisung.
Die
Akten 93 Ks 5/97 liegen vor und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Der
Sach- und Streitstand wird ausgiebig erörtert.
Beide
Prozessbevollmächtigten und der Beklagte haben ausführlich Gelegenheit
Stellung zu nehmen.
Es
erging und wurde verkündet
Gerichtsbeschluss:
Eine
Entscheidung ergeht am Ende der Sitzung. Am Ende der Sitzung, nachdem
sich die Erschienenen entfernt hatten, wurde nach geheimer Beratung
und Wiederherstellung der Öffentlichkeit der aus der Anlage zu diesem
Protokoll ersichtliche Beschluss verkündet:
Die
Verhandlung wird vertagt auf den 19.01.2000.
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