5. Verhandlungstag, Montag,
den 11.09.2000
In
Sachen
Andrea
W.
gegen
Harry
Wörz
wegen
Schadensersatz
und Schmerzensgeld
erscheinen
bei Aufruf der Sache:
Für
die Klägerin deren Betreuer Wolfgang Z. Frau Rechtsanwältin B. und
Rechtsanwalt G. Der Beklagte in Person und Rechtsanwalt Dr. Gorka.
Anwesend
ist weiterhin der zum heutigen Termin geladene Zeuge Maischein und
Frau Dipl-Psychologin Doris Mehren.
Der
Zeuge wird prozessordnungsgemäß belehrt und sodann wie folgt vernommen:
Zur
Person:
Alfred
Maischein. 51 Jahre alt, verheiratet, Knminalhauptkommissar bei der
PD Pforzheim,
m.
d. P. n. v. u. n. v.
Zur
Sache:
Ich
wurde in der Tatnacht gegen 02.55 Uhr telefonisch verständigt und
bin selbst gegen 03.20 Uhr am Tatort eingetroffen. Dort kam mir Herr
Z. entgegen und schilderte mir aufgeregt, daß er seine Tochter leblos
vorgefunden habe. Seine Tochter war zu diesem Zeitpunkt bereits ins
Krankenhaus Siloah in Pforzheim verbracht worden, Ich selbst habe
mir dann einen Überblick verschafft u a nach Einbruchsspuren Ausschau
gehalten. Ich habe dann meinen Kollegen Polley gebeten, die Vernehmung
des Herrn Z. durchzuführen. Meinen Kollegen Nagel habe ich zum Krankenhaus
Siloah nach Pforzheim beordert Er sollte abklären, bis wann mit einer
etwaigen Vernehmung von Frau Andrea Z. zu rechnen sei. Dem Kollegen
Perplies habe ich mit der Spurensicherung beauftragt. Bei meinem Eintreffen
hatte Herr Z. sowohl den Beklagten Harry Wörz. als auch meinen Kollegen
Thomas H. als Tatverdächtigen benannt, Ich habe bezüglich Thomas H.
dann mit der Kripo Karlsruhe Rücksprache gehalten, bezüglich einer
etwaigen Festnahme bzw. Überwachung.
Am
Tatort hatte zunächst Herr Z. die beiden aus seiner Sicht Verdächtigen
Thomas H. und Harry Wörz benannt. Für ihn kam nur einer dieser beiden
in Betracht. Er hatte zuvor offenbar noch einen Schatten gesehen,
als er in die Tür hineinging.
Ich
persönlich befand mich später dann auf der Dienststelle. Von den Streifen
wurde gemeldet, daß in der Wohnung von Harry Wörz kein Licht brennt.
Die Kripo Karlsruhe wollte auch noch abklären, ob bezüglich der Festnahme
von Thomas H. ein Spezialeinsatzkommando zugezogen werden sollte.
Vor der Wohnung von Harry Wörz befanden sich dann mehrere Streifenwagen.
Sein Pkw war nicht in unmittelbarer Nähe feststellbar, so daß wir
davon ausgegangen sind, daß er sich nicht zu Hause befindet. Im übrigen
war geplant, Harry Wörz und Thomas H. etwa gleichzeitig festnehmen
zu lassen. Nach erster ärztlicher Auskunft sollte auch eine Vernehmung
von Andrea W. wieder möglich sein. Gegen 05.00 Uhr meldeten dann die
Streifen, daß in der Wohnung von Harry Wörz das Licht angemacht worden
sei. Ich habe dann gegen 05.00 Uhr bei Herrn Wörz angerufen und ihm
auf dem Anrufbeantworter gesprochen, daß er mich unter einer bestimmten
Telefonnummer zurückrufen möge.
Kurz
nach dem ich Herrn Wörz auf dem Anrufbeantworter gesprochen hatte,
rief er mich auch zurück. Ich sagte zu ihm, daß mit seiner Exfrau
etwas passiert sei. Er erwiderte hierauf, ob ich einen Witz mache
Ich erkläre ihm, daß ich um diese Zeit keine Scherze machen würde
und ihm die Telefonnummer, unter der er mich anrief, ihm auch bekannt
sein müßte. Ich habe ihm dann gesagt, daß vor dem Haus die Polizei
stehe und er herunterkommen solle. Er hat sich dann offenbar durch
einen Blick aus dem Fenster davon vergewissert, daß Beamte vor seinem
Haus stehen und kurze Zeit später ist er auch heruntergekommen.
Die
Festnahme des Herrn Wörz erfolgte etwa gegen 05.20 Uhr. Das Fahrzeug
von Herrn Wörz war bis zu seiner Festnahme noch nicht aufgefunden
worden. Es war eine Ringfahndung ausgelöst worden und auch die Straßen
in der Umgebung abgefahren worden. Das Fahrzeug war allerdings nicht
aufgefunden worden. Erst später wurde dann festgestellt, daß es am
Berg abgestellt war. Nach der ersten Information aus dem Krankenhaus
sollte Frau Andrea W. auch in Kürze wieder ansprechbar sein. Für uns
gab es keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß sich Herr Wörz in seiner
Wohnung befand. Da die Festnahme auch gleichzeitig mit derjenigen
von Herrn H. erfolgen sollte, haben wir zugewartet und nicht sofort
die Wohnung von Herrn Wörz betreten.
Ich
persönlich war nie in der Wohnung des Herrn Wörz. Ich weiß daher auch
nicht, ob und gegebenenfalls wo man nasse Kleidung gefunden hatte.
Auf
Frage von Frau Rechtsanwältin B.:
Bei
dem Telefongespräch mit Herrn Wörz, das ich geführt habe, hat dieser
nicht nach seinem Sohn Kai gefragt.
Auf
Frage des Beklagtenvertreters:
Nach
der Festnahme von Harry Wörz und Thomas H. habe ich mir mit Kollegen
nochmals die Originalnotrufe des Herrn Z. angehört. An etwaige Hintergrundgeräusche
oder zu hörende Stimmen habe ich keine Erinnerung mehr.
Auf
weitere Frage des Beklagtenvertreters:
Der
Telefonanruf von Harry Wörz wurde nicht auf Tonband aufgenommen. Ich
kann mich nicht daran erinnern, ob ich zu ihm gesagt hatte, daß ich
ihm nicht sagen dürfe, was mit seiner Exfrau passiert sei. Ich kann
allerdings auch nicht ausschließen eine derartige Äußerung getan zu
haben.
Auf
Frage:
Der Notruf kommt im Führungs- und Lagezentrum an, welches mit 2 bzw.
3 Personen besetzt ist. Ich nehme an, daß das Gespräch insgesamt aufgezeichnet
wird und nicht lediglich die Äußerung des Notrufers. Ich weiß allerdings
nicht, ob auch gegebenenfalls noch Stimmen aufgezeichnet werden, die
im Führungs- und Lagezentrum zu hören sind.
Auf
Diktat genehmigt Auf nochmaliges vorspielen vom Tonträger und weitere
Fragen wird allseits verzichtet. Anträge zur Vereidigung des Zeugen
werden nicht gestellt. Der Zeuge wird unvereidigt um 10.15 Uhr entlassen.
Die
Sachverständige wird prozessordnungsgemäß belehrt und sodann wie folgt
vernommen:
Zur Person:
Doris
Mehren, 58 Jahre alt, Diplompsychologin, Stuttgart.
m.
d. P. n. v. u n v.
Zur
Sache:
Die
Sachverständige erläutert ihr Gutachten. Sämtliche Beteiligte haben
Gelegenheit, an die Sachverständige Fragen zu richten,
Abschließend erklärt die Sachverständige:
Alle
an mich gerichteten Fragen lassen das Ergebnis meines schriftlichen
Gutachtens unberührt.
Auf Diktat genehmigt. Die Sachverständige bleibt unbeeidigt und wird
um 12,10 Uhr entlassen.
Sach-
und Streitstand werden ausgiebig erörtert
Die
Klägervertreter bitten darum, zum gegnerischen Schriftsatz vom 04.09.2000
noch Stellung nehmen zu dürfen,
Nachdem
weitere Erklärungen nicht abgeben werden, erging und wurde verkündet
Gerichtsbeschluß:
Eine
Entscheidung ergeht am Ende der Sitzung.
Nach
geheimer Beratung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit wurde der
nachfolgende Beschluß verkündet:
BESCHLUSS vom 11.09.2000
1.Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und zur Beweisaufnahme
wird bestimmt auf Montag. "16. Oktober 2000. 9.00 Uhr. Schwurgerichtssaal
Landgericht Karlsruhe,
2.
Zu diesem Termin sind als Zeugen zu laden:
a)
Horst W.
b)
Ulrich Conle, zu laden über die PD Pforzheim, Dezernat l
c)
Jochen Oe.
3.
Es ist Beweis zu erheben durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens
über die Behauptung des Beklagten,
--
neben ihm kämen weitere Personen als Verursacher der Spuren an den
Asservaten TO 11 und TO 20 (abgerissene Fingerlinge) mit gleicher
oder höherer Wahrscheinlichkeit in Betracht
4.
In die Begutachtung hat die Sachverständige nachfolgende Personen
einzubeziehen:
a) den Beklagten
b)
Kai W.
c)
Andrea W. (jetzt: Z.)
d)
Wolfgang Z.
e)
Thomas H.
f)
PKH Sommer
g)
KHKPerplies
5
Zum Sachverständigen wird bestimmt. Herr Prof Dr. Max B., Bonn.
6.
Dem Sachverständigen wird aufgegeben, umgehend Art und Umfang der
Begutachtung mitzuteilen
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