7. Verhandlungstag, Montag,
den 12.02.2001
In
Sachen
Andrea
W.
gegen
Harry
W.
wegen
Schadensersatz und Schmerzensgeld
erscheinen
bei Aufruf der Sache:
für
die Klägerin Frau Rechtsanwältin B., Pforzheim: der Beklagte In Person
und Rechtsanwalt Dr. Gorka. Karlsruhe.
Anwesend
ist weiterhin der zum heutigen Termin geladene Sachverständige Prof.
Dr. Max B. Dieser erläutert sein Gutachten und beantwortet Fragen
der Kammer und der Prozessbeteiligten. Zu den Fragen des Prozessbevollmächtigten
des Beklagten in dessen Schriftsatz vom 08.02.2001 gibt der Sachverständige
- nach prozessordnungsgemäßer Belehrung - nachfolgende Antworten:
Zur
Frage 1 a:
Diese
Frage habe ich dem Vorsitzenden beantwortet. Ja, es ist richtig, daß
wenn man die Ergebnisse des Systems TH 01 als vollbeweiskräftig ansehen
würde, Harry Wörz als Mitverursacher der Spur auszuschließen wäre.
Zur
Frage 1 b:
Es
ist zutreffend, daß mein Gutachten ausschließlich auf der Interpretation
des Vorgutachters Herrn Dr. Förster vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg
und seinen genetischen Untersuchungen beruht.
Zur
Frage 1 c:
Ob
es bezüglich der Nichteinbeziehung von TH 01 rationale nachvollziehbare
und beweisbare Gründe gibt, muß ich an Herrn Dr. Förster verweisen.
Zur
Frage 1 d:
Erweitert
die Frage nach einem Ausschluß bezüglich Spur T011 im Hinblick auf
das System FES und das Signal 10, das von Herrn Förster als schwach
bezeichnet wurde. Falls dieses Signal nicht vorhanden ist, läge ein
weiterer Ausschluß vor. Bei Vorliegen des Signals wäre kein Ausschluß
gegeben.
Zur
Frage 2 a:
Wert 30.2 ist in meinem Gutachten nicht unterstrichen, hierbei handelt
es sich um einen Schreibfehler, den ich zu korrigieren bitte.
Zur
Frage 2 b:
Die
Schreibweise 17 ist identisch mit der Schreibweise 17/17. Zusätzlich
zu 2 b: durch diese zunächst formalen Veränderungen ändern sich die
Berechnungen nicht.
Zur
Frage 3:
Bei
Frage 3 wird angefragt, wie die Addition der einzelnen Wahrscheinlichkeitswerte
für die unterschiedlichen Hypothesen begründet ist. Insbesondere ob
diese Addition zwingend ist und die Frage kann ich mit ja beantworten
und Ihnen auch gerne erläutern.
Zur
Frage 6 a:
Wie
hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß andere Personen als Herr Harry
Wörz an der Mischspur beteiligt waren, kann ich aussagen, daß diese
Aussage 100% sicher ist, da mindestens drei Personen an der Verursachung
der Spur beteiligt sein müssen.
Der
Sachverständige hat selbst diktiert, er genehmigt sein Diktat als
zutreffend, auf weitere Fragen wird vorerst verzichtet.
Der
Sachverständige erklärt sodann auf Frage: Wenn ich nach den Wahrscheinlichkeiten
der Spurenverursachung durch Andrea Wörz. Kai Wörz, Andrea und Kai
Wörz, Andrea Wörz und Harry Wörz sowie Harry Wörz und Kai Wörz gemeinsam
gefragt werde, so kann ich die entsprechende Auflistung zu den Gerichtsakten
geben, aus der sich die jeweiligen Wahrscheinlichkeiten ergeben.
Auf
Diktat genehmigt, auf nochmaliges Vorspielen vom Tonträger wird allseits
verzichtet, der Sachverständige bleibt unbeeidigt und wird um 14.10
Uhr entlassen.
Nach
Erörterung erging und wurde verkündet
Gerichtsbeschluß:
1.
Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und zur Durchführung
der weiteren Beweisaufnahme wird bestimmt auf: Montag, den 05. März
2001. vorm. 9.30 Uhr, Schwurgerichtssaal. Landgericht Karlsruhe, Hans-Thoma-Straße
7.
2.
Zu diesem Termin werden geladen:
a)
Herr Dipl.-Biologe Dr. Förster, Kriminaltechnisches Institut des Landeskriminalamts
Baden-Württemberg,
b)
Herr Prof. Dr. Max B., Universität Bonn.
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