Letzte Änderung: Freitag, 10.11.2000
Harry und seine am 11.04.1971
in Pforzheim geborene Ehefrau Andrea W. kannten sich bereits seit ihrer
gemeinsamen Jugendzeit. Andrea W. ist als einziges Kind aus der Ehe ihrer
Eltern, des Polizeibeamten Wolfgang Z. und der aus Slowenien stammenden
Krankenschwester Marjetka Z., hervorgegangen. Nach Abschluß ihrer Schulausbildung
trat sie am 01.03.1991 bei der Bereitschaftspolizei Bruchsal in den Polizeidienst
des Landes Baden Württemberg ein, wechselte am 01.03.1993 nach ihrer Ausbildung
in den Einzelpolizeidienst der Landespolizeidirektion Stuttgart über und
wurde am 01.09.1994 zur Polizeidirektion Pforzheim versetzt. Hier versah
sie, im Rang einer Polizeimeisterin, ihren Dienst beim Polizeirevier Pforzheim-Süd.
Nach der Geburt ihres Sohnes Kai, am 06.03.1995, erhielt sie zunächst
Erziehungsurlaub, nahm dann aber ab 01.11.1995 ihre Berufstätigkeit, halbtags,
wieder auf. Sie wurde seit diesem Zeitpunkt auf dem Polizeirevier-Süd
im Streifendienst eingesetzt.
Ab Sommer 1993 entwickelte sich die Bekanntschaft zwischen Harry und Andrea
W. zu einer zunächst freundschaftlichen, dann auch intimen Beziehung.
Andrea W. wohnte zu dieser Zeit in der teilausgebauten Einliegerwohnung
im Souterrain des Einfamilienhauses ihrer Eltern. Harry lebte im Hause
seines Vaters. Nachdem Andrea W. schwanger geworden war und am 23.09.1994
standesamtlich die Ehe mit Harry geschlossen hatte, zog das junge Ehepaar
gemeinsam in die Einliegerwohnung ein. Andrea's Vater machte Andrea W.
klar, daß er nicht wolle, daß sie das Kind bekommt. Er wollte nicht, daß
seine Tochter von Harry ein Kind bekam, da er sowieso gegen diese Liebe
war. Andrea W., die nie ein gutes Verhältnis zu ihrem Vater hatte, ließ
sich jedoch nicht zu einer Abtreibung drängen. Andrea's Eltern bewohnten
zum damaligen Zeitpunkt die Hauptwohnung desselben Anwesens. Da die Einliegerwohnung
dieses Hauses relativ klein war, zogen Harry und Andrea W. um die Weihnachtszeit
1994 in das Haus, das Harry's Vater, Horst W. gehört. Sie bewohnten dort
fortan die separate Dachgeschosswohnung, während Harry's Vater in einer
Wohnung im ersten Obergeschoß lebte.
Im Juli 1995 heirateten Andrea W. und Harry kirchlich.
Die Beziehung zwischen Harry und Andrea W. gestaltete sich nur im ersten
Jahr des Zusammenlebens nach der Heirat harmonisch. Andrea W. verliebte
sich etwa im Januar 1996 in ihren Kollegen Thomas H. Der am 17.02.1959
geborene Thomas H., der seit 1981 als Polizeibeamter im Streifendienst
beim Polizeirevier Pforzheim-Süd tätig ist, wurde Ende 1995 der sogenannte
"Bärenführer" von Andrea W. Er erhielt Andrea W. als Streifenpartnerin
zugewiesen und hatte sie als Polizeihauptmeisterin auszubilden. Zwischen
ihm und Andrea W. entwickelte sich während der gemeinsamen Ausübung des
Polizeidienstes ein zunehmend enger werdendes Verhältnis. Da sowohl Thomas
H. verheiratet war, aus seiner 1983 mit Daniela H. geschlossenen Ehe stammten
zudem zwei 13 und 10 Jahre alte Kinder, als auch Andrea W. noch gebunden
war, sahen beide jedoch zunächst von der Aufnahme intimer Beziehungen
ab. Es blieb weder den Kollegen des Polizeireviers Pforzheim-Süd, noch
der Ehefrau von Thomas H., noch Harry verborgen, daß sich zwischen Andrea
W. und Thomas H. eine Liebesbeziehung anzubahnen begann. Dieser Umstand
führte sowohl in der Ehe zwischen Thomas H. und Daniela H. als auch in
der Ehe von Harry und Andrea W. zu Spannungen und Konflikten. Andrea W.
sah schließlich in der Ehe mit Harry keine Zukunft mehr. Sie entschloß
sich, ihren Mann am ersten Geburtstages ihres Sohnes zu verlassen. Sie
zog mit Kai wieder in die Einliegerwohnung im Hause ihrer Eltern. Andrea
zog Ende Mai in ein Reihenhaus, das ihr Vater Wolfgang Z. für sie und
ihren Sohn erworben hatte.
Die Beziehung zwischen Andrea W. und ihrem Kollegen Thomas H. hatte sich
nach der Trennung der Eheleute Wörz intensiviert und zu einem Liebesverhältnis
entwickelt.
Thomas H. lebte jedoch in einem ständigen Gefühlskonflikt, einerseits
liebte er Andrea W., andererseits wollte er seine Familie nicht aufgeben.
Daniela H. kam mit der Situation nicht zurecht. Sie schrieb Andrea W.
einen Brief. Darin erklärte sie Andrea W., daß sie ihr keinerlei Vorwürfe
mache. Sie berichtete, daß ihr Thomas H. den sexuellen Kontakt zu Andrea
W. gestanden hätte, und daß sie ihn daraufhin tröstete! Daniela H. unterbreitete
Andrea W. den Vorschlag, Andrea W. solle als Geliebte weiterhin ein Teil
in Thomas' Leben sein. Daniela H. könne sich damit abfinden, Hauptsache
Thomas H. würde bei ihr bleiben. Daniela H. erzählte, wie sie mit der
ganzen Familie in den Urlaub fuhr, und daß Thomas H. diesen Urlaub nach
4 Tagen abgebrochen hatte, um alleine wegzufahren und sich selbst zu finden.
Daniela H. erfuhr später, daß er sobald die Familie wieder zu Hause angekommen
war mit Andrea W. in den Urlaub fuhr. Daniela H. versuchte ihren Mann
zu verstehen. Jemand erklärte ihr Thomas H. habe eine altersbedingte Krise,
die normal sei. Das beruhigte sie und sie versuchte ihren Mann zu verstehen
und zu unterstützen. Daniela H. bat in dem Brief um Andrea's Freundschaft.
Ihr war klar, daß sie gegen Andrea W. verlieren würde. Daher wollte sie
lieber alles akzeptieren, egal was, nur damit Thomas H. bei ihr blieb.
Andrea W. andererseits drängte nicht auf eine Entscheidung, sie akzeptierte
die Situation und war bereit, die Entwicklung abzuwarten. Es war ihr wahrscheinlich
ganz recht so wie es war. Sie hatte ihr eigenes Leben und trotzdem einen
Mann, bei dem sie sich hin und wieder anlehnen konnte.
Andrea W. und Harry waren sich einig, daß eine Fortsetzung ihrer Ehe nicht
in Frage kam. Harry wollte aber den Kontakt zu seinem Sohn Kai nicht abreißen
lassen. Sie einigten sich darauf, daß Harry in zweiwöchigem Abstand, jeweils
samstags, seinen Sohn bei Andrea W. abholen und mit ihm den Tag verbringen
durfte. Die Beziehung zwischen Harry und Andrea W. gestaltete sich somit
ohne gravierende Konflikte. Es kam lediglich in der Anfangsphase des Getrenntlebens
zu gelegentlichen Meinungsverschiedenheiten über die Verteilung der Hausratsgegenstände,
die Andrea W. bei ihrem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung vollständig
dort zurückgelassen hatte. Es kam zu keinen schlimmen, verbalen Auseinandersetzungen
oder zu Handgreiflichkeiten zwischen Harry und Andrea W. Sie einigten
sich sachlich. Beide waren mit der Scheidung einverstanden.
Während Andrea W. ihre Liebesbeziehung zu Thomas H. fortgesetzt hatte,
hatte Harry ab Sommer 1996 ein Verhältnis zu der damals 24-jährigen Claudia
F. aufgenommen. Harry und Claudia F., die sich schon seit vielen Jahren
kannten, lebten zwar nicht in einer gemeinsamen Wohnung, unterhielten
jedoch ab Sommer 1996 eine intime Beziehung und verbrachten zumindest
die meisten Wochenenden gemeinsam.
Nach einem Schichtausflug im Herbst 1996 kam Thomas H. nicht nach Hause,
sondern fuhr zuerst zu Andrea W. Daniela H. und ihre Schwiegermutter begaben
sich zu Andrea's Wohnung um Thomas H. zu überreden nach Hause zu kommen.
Es kam zu Tätlichkeiten, wobei Daniela H. Andrea W. körperlich unterlegen
war und aus dem Haus geworfen wurde. Aufgrund ihrer Ehesituation war Daniela
H. psychisch deutlich in Mitleidenschaft gezogen.
Im Februar 1997 tauschten Andrea W. und ihre Eltern die Häuser. Andrea
zog in die Hauptwohnung des Hauses, in dem sie früher in der Einliegerwohnung
gewohnt hatte, und ihre Eltern zogen in das für Andrea erworbene Reihenhaus.
Allerdings übernachtete Wolfgang Z., der Vater von Andrea W., nach dem
Wohnungstausch sehr häufig in der Einliegerwohnung. Er hatte seit über
zehn Jahren ein festes Verhältnis zu einer anderen Frau und hatte sich
mit seiner Ehefrau arrangiert.
Trotz dieser Gegebenheit bekam das Ehepaar Z. das Sorgerecht für Harry's
Sohn Kai.
Andrea W. begann damit, die von ihr neu bezogene Wohnung nach und nach
zu renovieren. Sie plante dort auch einige Umbaumaßnahmen. Harry war der
Wohnungstausch bekannt, da er seinen Sohn an jedem zweiten Samstag bei
Andrea W. abholte.
Harry holte Kai zum letzten Mal am 19.04.1997 ab bzw. brachte ihn an diesem
Tag zurück, und hatte bei diesem Anlaß letztmals Kontakt zu Andrea W.
Daniela H. forderte von Thomas H. eine Entscheidung. Sie war sehr eifersüchtig
auf Andrea W. und reagierte teilweise hysterisch. In einem Schreiben vom
23.04.1997 kündigte sie die Scheidung an. Thomas H. wurde ziemlich wütend
als er den Brief erhielt. Er verließ die Wohnung, um das Wochenende bei
Andrea W. zu verbringen. Wie das Wochenende verlief ist nicht bekannt.
Am Montag, den 28.04.1997 kehrte Thomas H. in seine Wohnung zurück. Er
hatte zu diesem Zeitpunkt, wegen einer Schleimbeutelentzündung des linken
Ellenbogens, einen Krankenschein. Thomas H. rief seine Frau Daniela H.
im Geschäft an und bat sie möglichst schnell nach Hause zu kommen, was
sie sofort tat. Daniela H. fand Thomas H. in einer schlechten seelischen
Verfassung vor. Er bat sie unter Tränen um Rat, was er denn nun tun solle.
Daniela H. erklärte ihm, sie würde ihm alles verzeihen, wenn er sich nun
entscheiden würde bei ihr zu bleiben. Thomas H. und Daniela H. versöhnten
sich und Thomas H. beschloß den Abend nun doch nicht wie geplant bei Andrea
W. zu verbringen. Was er an diesem Montag, tagsüber, genau unternommen
hat, konnte nicht festgestellt werden, da sich Thomas H. nicht genau erinnern
konnte. Daniela H. verließ nochmals das Haus, und fuhr zur psych. Beratungsstelle.
Abends rief Thomas H. bei Andrea W. an um ihr für den Abend abzusagen.
Er erklärte Andrea W. noch kurz telefonisch wie sie ihren Videorecorder
zu programmieren habe und hörte im Hintergrund, wie Kai eine Tasse auf
die Fließen fallen ließ und wie die Tasse zerbrach.
Andrea W. hatte an diesem Montag dienstfrei. Wie sie diesen Tag verbracht
hat, konnte im einzelnen nicht mehr festgestellt werden. Fest steht, daß
Andrea W. mit ihrem Sohn Kai gegen 18.00 Uhr ihre Mutter Marjetka Z. besuchte.
Da Kai schnell müde wurde gingen Andrea W. und Kai gegen 18.30 Uhr nach
Hause und Andrea W. brachte Kai ins Bett. Um 20.24 Uhr rief Andrea W.
bei ihrer Mutter an und erkundigte sich danach, ob und gegebenenfalls
wann ihr Vater Wolfgang Z., der an diesem Tag Geburtstag hatte, bei ihr
vorbeikommen werde. Tatsächlich suchte Wolfgang Z. seine Tochter etwa
um 21.30 Uhr in ihrer Wohnung auf. Andrea W. war mit Kai alleine in der
Wohnung. Kai schlief bereits in Andrea's Doppelbett und Andrea W. bügelte
im Wohnzimmer verschiedene Kleidungsstücke. Andrea W. gratulierte ihrem
Vater zum Geburtstag und überreichte ihm einen selbstgebackenen Kuchen
und ein Geschenk. Wolfgang Z. freute sich über diese Geste so sehr, daß
er in die Einliegerwohnung ging, 1.000.-- DM holte und sie Andrea W. schenkte.
Die beiden unterhielten sich noch einige Zeit. Gegen 22.30 Uhr verabschiedete
sich Wolfgang Z. von seiner Tochter und begab sich von der Erdgeschoßwohnung
über die Kellertreppe in die Einliegerwohnung, in der er an diesem Tag
übernachten wollte. Da er am nächsten Tag Frühdienst hatte, legte er sich
sogleich ins Bett und schlief ein.
Wahrscheinlich begab sich auch Andrea W. in der Folgezeit zu Bett. Sie
schlief wie immer in der, vom Fußende aus gesehenen linken Hälfte des
Doppelbettes, während Kai in der rechten Hälfte schlief.
Harry, der die Nacht vom 27. auf 28.04.1997 gemeinsam mit seiner Freundin
Claudia F. verbracht hatte, hatte am 28.04.1997 Frühschicht. Er arbeitete
ab 6.00 Uhr und ging etwas früher als gewohnt, gegen 13.15 Uhr, da er
noch einen Zahnarzttermin wahrzunehmen hatte. Er unterzog sich zwischen
14.00 Uhr und 14.35 Uhr einer zahnärztlichen Behandlung. Danach hielt
er sich in seiner Wohnung auf und fuhr gegen 16.30 Uhr nach Pforzheim,
da er um 17.00 Uhr einen Termin bei seiner Scheidungsanwältin hatte. Der
Anwaltstermin ging bis ca. 17.30 Uhr. Es ging um die Frage, ob ein erweitertes
Umgangsrecht mit seinem Sohn Kai gerichtlich durchgesetzt werden könnte.
Harry wollte, daß Kai auch bei ihm übernachten darf, womit Andrea W. nicht
einverstanden war. Die Anwältin zeigte Harry alle Möglichkeiten auf und
einigte sich dann mit ihm, die von ihm gewünschte Erweiterung im familiengerichtlichen
Hauptverfahren anzustreben. Nach der Besprechung fuhr Harry zu seinem
Bekannten Guido K. Die beiden fuhren gegen 18.00 Uhr nach Hamberg, wo
Guido's Oldtimer untergestellt war. Gemeinsam schleppten sie das Auto
mit Guido's PKW ab und stellten es in Pforzheim in eine Garage. Anschließend
fuhren sie zurück zu Guido's Wohnung und dann gemeinsam mit Harry's Auto
in eine Pforzheimer Gaststätte, in der Guido's Freundin Mirka W. arbeitete.
Dort trafen sie gegen 19.15 Uhr ein. Harry nahm ein alkoholfreies Getränk
zu sich, verließ die Gaststätte zwischen 19.30 Uhr und 20.00 Uhr und fuhr
nach Hause. Er stellte seinen PKW etwa 200m vom Wohnhaus entfernt auf
einer Kuppe ab, da er mit seinem etwas älteren Auto in der Vergangenheit
gelegentlich Startprobleme hatte und er sicherstellen wollte, daß der
PKW durch "Abrollenlassen" an einer abschüssigen Stelle auf jeden Fall
anspringt. Harry hatte immer eine geladene Ersatzbatterie im Kofferraum
falls der PKW einmal nicht anspringen sollte. So konnte er problemlos
überbrücken. Da er in dieser Woche jedoch Frühschicht hatte zog er es
vor am Hang zu parken, damit es am nächsten morgen zu keiner langen Prozedur
kommt.
Er begab sich in seine Wohnung und aß zu abend. In der Folgezeit führte
Harry noch mehrere Telefonate mit verschiedenen Bekannten. Um 21.15 Uhr
wurde er von seinem Bekannten Gerhard M. angerufen. Dieser lud Harry zu
seiner Hochzeit ein. Sie unterhielten sich 52 Minuten. Lt. seiner Aussage
hat Harry die Wohnung nicht mehr verlassen und ging schlafen.
Wolfgang Z., Andrea's Vater, der in dieser Nacht in der Einliegerwohnung
schlief, wurde durch "Rumpel-Geräusche" wach. Gleichzeitig begann der
Alarmton seiner Sportuhr. Es war 2.34 Uhr. Bei dieser Uhr hatte er den
Alarmton einige Wochen zuvor auf diese Weckzeit eingestellt, da er damals
in den Urlaub fuhr. Seither klingelte diese Uhr jede Nacht um 2.34 Uhr,
was Wolfgang Z. jedoch nicht störte. Lt. seiner Aussage wurde er so jede
Nacht an seinen schönen Urlaub erinnert. Anfänglich hielt er die Klopfgeräusche
für Möbelrücken. Da sich Andrea W. mitten in Renovierungsarbeiten befand,
dachte er sie würde im Wohnzimmer die Möbel verschieben. Er hörte keinerlei
Stimmen. Da er am nächsten Morgen Frühschicht hatte stand er wenig später
auf, um Andrea W. zu bitten damit aufzuhören. Er ging die Treppe zur Erdgeschoßwohnung
hoch. Als er oben die Tür öffnen wollte bemerkte er einen Widerstand.
Als er nach unten schaute, sah er den Bereich des Schienbeines seiner
Tochter am Boden liegen. Er versuchte die Tür zu öffnen und fragte Andrea
rufend was denn los sei. In diesem Moment wurde die Tür mit Gewalt zugeworfen.
Die Tür traf Wolfgang Z. an der rechten Schläfenseite und am rechten Oberschenkel.
Wolfgang Z. wurde, lt. seiner Aussage, ca. 10-15cm in die Höhe geschleudert
und stieß sich an der Unterseite der Treppe, die in das Obergeschoss führte,
den Kopf an. Wolfgang Z. sah durch den Türspalt einen Arm. Er drohte damit,
daß er nach unten gehe um seine Dienstwaffe zu holen um dann den Täter
zu erschießen. Er wußte jedoch, daß sich seine Dienstwaffe nicht im Hause
befand, und wollte lediglich telefonieren um Hilfe zu rufen. Als er in
der Einliegerwohnung angekommen war, stellte er fest, daß sich das schnurlose
Telefon nicht an seinem Platz, sondern in Andrea's Wohnung befand. Wolfgang
Z. lief sofort wieder nach oben. Er rannte direkt gegen die Tür, die sich
dann auch, nur durch den Widerstand des liegenden Körpers seiner Tochter,
relativ leicht öffnen ließ. Andrea W. lag mit einem Nachthemd bekleidet
in Rückenklage auf dem Boden. Das Nachthemd war nach oben geschoben, so
daß man den entblößten Unterkörperbereich sehen konnte. Wolfgang Z. konnte
in der Wohnung keinen Täter mehr feststellen. Er sah, daß Andrea W. einen
Schal um den Hals geschlungen hatte. Andrea W. atmete nicht mehr. Wolfgang
Z. versuchte den Schal zu lösen. Dabei schlug er lt. seiner Aussage Andrea's
Kopf des öfteren auf den Fließenboden. Er konnte eine Art Schaum vor Andrea's
Mund feststellen. Als er den Schal entfernt hatte, versuchte er Andrea
W. zu beatmen. Als sie nicht reagierte, ging er ins Wohnzimmer und rief
um 02.40 Uhr telefonisch um Hilfe. Danach ging er ins Schlafzimmer um
nach Kai zu sehen. Dieser saß wach im Bett und war völlig ruhig. Mit dem
Kind ging er zurück zu Andrea W. und versuchte sie erneut zu beatmen.
Da sich die Atmung immer noch nicht einstellte, wählte er um 02.43 Uhr
erneut die Notrufnummer. Er erwähnte die Möglichkeit einer Beziehungstat
mit dem Hinweis auf Thomas H. und Harry W. Während des Telefonates hörte
er daß Andrea röchelte. Sie war zwar noch bewußtlos, atmete aber relativ
normal. Aus diesem Grund legte er sie in die stabile Seitenlage. Danach
wählte er um 02.46 Uhr erneut den Notruf und erklärte, daß seine Tochter
lebe. Um 2.47 Uhr kam das erste Polizeifahrzeug. Zum Zeitpunkt des Eintreffens
lag Andrea W. im Flur quer vor der Kellerabgangstüre. Lt. des Beamten
war die Kellertüre ganz geöffnet und Andrea W. lag vor dem Türblatt. Sie
lag teilweise auf einem Kuhfell, in dessen Bereich rote Keramikspuren
festgestellt wurden. Die Beamten kümmerten sich um Andrea W. Wolfgang
Z. ging mit Kai vor das Haus, nachdem er dem Beamten etwas zu trinken
angeboten hatte. Kurze Zeit später erfolgte das Eintreffen weitere Besatzungen,
Hundeführer sowie Rettungskräfte. Andrea W. wurde im Wohnzimmer notärztlich
versorgt und ins Krankenhaus gebracht. Um 04.17 Uhr bestand bei Andrea
W. keine akute Lebensgefahr mehr. Sie wurde künstlich beatmet und befand
sich in komatösem Zustand ohne Bewußtsein. Zunächst war damit zu rechnen,
daß sie im Laufe des Tages das Bewußtsein wiedererlangen würde. Gegen
6.00 Uhr verließen die Beamten das Anwesen.
Die Beamten überprüften die Verschlußverhältnisse des Wohnanwesens. Einer
der Beamten stellte um 4.00 Uhr eine geringe Restwärme in der Andrea W.
zuzurechnenden Betthälfte fest. Außerdem fand er eine Tüte an der obersten
Treppenstufe des Kellerabganges.
Diese Tüte enthielt bei der Spurensicherung Einweghandschuhe, Halstücher
und Zigarettenschachteln mit 7 je 1g-Amphetaminbriefchen und 3 leeren
Cellophanverpackungen, wie sie im Bereich des Extasy-Handels üblich sind.
Eine Zigarettenschachtel war mittels Kugelschreiber kreuzförmig markiert.
Diese Art von Markierung kennen Andrea's Freunde von früher. Andrea W.
hatte schon lange die Angewohnheit, Schachteln, die Drogen enthielten
auf diese Art und Weise zu markieren, damit diese Schachteln nicht versehentlich
in falsche Hände kamen. Ob der Inhalt der Tüte durch die Beamten verändert
wurde, konnte nicht mehr festgestellt werden. Fakt ist, daß mehrere Beamte
die Tüte in den Händen hatten. Der Inhalt wurde ausgeleert und wieder
eingepackt. Eine Zigarettenschachtel trug den Fingerabdruck von Andrea's
Vater. Erklärt wurde dies dadurch, daß Wolfgang Z., trotz langjähriger
Berufserfahrung, und obwohl er zum damaligen Zeitpunkt außer Dienst war
und als Täter in Frage kam, bei der Spurensicherung kräftig mithalf, ohne
Handschuhe zu tragen.
Als Motiv bzgl. des zum Tatort verbrachten Rauschgiftes wurde vermutet,
daß Harry in einem vorgefaßten Tatplan versuchte, nach Tötung von Andrea
W. ihr das Rauschgift unterzuschieben, um ihren Ruf zu schädigen und den
Tatverdacht von sich weg auf einen unbekannten Dealer von Andrea W. zu
lenken. Eine Tötungsabsicht wurde insofern unterstellt, da ein "Unterschieben"
des Rauschgiftes in Abwesenheit von Andrea W. wesentlich gefahrloser zu
bewerkstelligen gewesen wäre.
In einer Marlboro-Zigarettenschachtel wurden 3 leere Cellophantütchen
mit Klebebandverschluß festgestellt.
In Harry's Wohnung wurden eine Vielzahl unterschiedlicher Klebebänder
sichergestellt. Keines konnte dem am Tatort verwendeten zugeordnet werden.
Es fiel jedoch als verdächtig auf, daß Harry z.B. defektes Kinderspielzeug
mit Klebeband fixierte. Für die Polizei war das eine verdächtige Handlung!
Im Flur Richtung Kinderzimmer lag eine frische, ungebügelte Jeanshose,
die Andrea W. zugerechnet wurde. An der Flurwand gegenüber der Kellertüre
lag ein abgerissener Fingerling eines Einweghandschuhes. Dieser könnte
durch das Schleifen von Andrea W. an seinen Fundort gebracht worden sein.
Ein weiterer Fingerling lag in Andrea's Betthälfte unter der Bettdecke.
Diese Bettdecke lag flach auf dem Bett, und nicht auf dem Boden, obwohl
der Täter Andrea W. lt. Rekonstruktion der Polizei aus dem Bett gezogen
haben muß. An beiden Fingerlingen wurde Zellmaterial festgestellt, welches
der Außenseite Andrea W. und auf der Innenseite Harry zugeordnet werden
konnte. Harry hatte ein paar Tage zuvor mit solchen Handschuhen in Andrea's
zusammen mit Kai in Andrea's Garten gearbeitet. Die Harry zugeordneten
Spuren, können jedoch auch Kai zugeordnet werden. Die Fingerlinge stammten
lt. Gutachter von 2 verschiedenen Handschuhen. Somit ist die Theorie,
Harry's Amputationen an der linken Hand seien für das Abreißen während
des Stragulationsvorganges verantwortlich, unlogisch. Zumal es sich bei
einem Fingerling anscheinend um einen "Daumen" handelte. Im ganzen Haushalt
gab es diese Einweghandschuhe. Andrea's Mutter arbeitet als Krankenschwester
und brachte diese Handschuhe in Massen nach Hause. Sie wurden zum Haarefärben,
für Gartenarbeiten usw. benutzt.
Von Andrea's Bett wurde eine in Richtung Flur verlaufende Urinspur festgestellt.
Der Läufer vor Andrea's Betthälfte war durchnäßt.
Das Doppelbett war insgesamt in Richtung Fenster verschoben, wobei Absplitterungen
an einer direkt angrenzenden Steckdoseneinfassung festgestellt wurden.
Die Nachttischlampe neben Andrea's Betthälfte brannte. Was bedeuten könnte,
daß Andrea nicht im Schlaf überrascht wurde, sondern schon vor der Tat
wach war.
Einbruchspuren konnten an keiner der beiden Haustüren und an keinem Fenster
festgestellt werden.
Die Türe, der Einliegerwohnung, war verschlossen, d.h. lt. der Polizei
war der Täter im Besitz eines Schlüssels. Er verschaffte sich Zutritt,
schloß hinter sich wieder ab, in der Hoffnung, daß die Tür der Erdgeschoßwohnung
nicht verschlossen war und der Fluchtweg somit gegeben.
Lt. einiger Ex-Freunde Andrea's und lt. Wolfgang Z. ist das Öffnen dieser
Einliegerwohnungstüre mit erheblichem Lärm verbunden und ein Eindringen,
ohne den schlafenden Vater zu wecken, unmöglich.
Harry besaß zum damaligen Zeitpunkt keinen passenden Schlüssel zur Einliegerwohnung,
da er diesen nach seinem Auszug an die Familie Z. ausgehändigt hatte.
Dies bestätigte Andrea's Mutter zu Anfangs, später, nachdem sie erfuhr,
daß sich ihr Mann nicht daran erinnern konnte, war sie sich auch nicht
mehr sicher.
Das Wohnmobil von Wolfgang Z. parkte vor der Garage. Somit wurde diese
Garage nicht überprüft.
Das Wohnmobil selbst auch nicht.
Ab 02.54 Uhr erfolgte die Observation von Harry's Wohnung. Um 4.41 Uhr
wurde Licht in Harry's Wohnung gemeldet. Um 05.06 Uhr erfolgte ein Testanruf
bei Harry, wobei festgestellt wurde, daß der Anrufbeantworter eingeschaltet
war. Harry befand sich im Bad und wusch sich die Haare. Um 05.12 Uhr erfolgte
ein Anruf eines Beamten auf den Anrufbeantworter mit der Durchsage er
möge umgehend zurückrufen. Nach erneutem Betreten des Flures sah Harry,
daß ein Gespräch auf seinem Anrufbeantworter eingegangen war und rief
um 05.17 Uhr unter der angegebenen Nummer zurück. Hierbei wurde ihm mitgeteilt,
daß mit seiner Ehefrau etwas passiert sei, und daß er vor das Haus treten
solle. Harry gab noch kurz seinem Arbeitskollegen und Mitfahrer Jochen
Ö. telefonisch Bescheid. Würde das ein Täter tun? Hätte er den Kopf, sich
um seinen Mitfahrer zu kümmern, wenn die Polizei vor dem Haus steht? Um
05.25 Uhr wurde Harry vorläufig festgenommen. Harry's PKW war zu diesem
Zeitpunkt nicht kontrolliert. Eine Überprüfung des Motors auf Restwärme
erfolgte nicht, da die Beamten den Standort des PKWs trotz einer Ringfandung
nicht ausfindig machen konnten. Harry nannte bei seiner Verhaftung den
Standort seines PKWs dem Beamten, der ihn auf's Revier brachte. Trotzdem
wurde sein Wagen erst gegen 14.00 Uhr aufgesucht. Eine Überprüfung war
zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht mehr möglich.
Harry meldete sich persönlich erstmals um 05.17 Uhr bei der Polizei. Bis
zu diesem Zeitpunkt war es fahrlässig einfach abzuwarten. Die Beamten
wußten über 2 Stunden lang nicht, ob Harry überhaupt in der Wohnung war,
gingen aber, lt. Aussagen, davon aus, da in der Wohnung kein Licht brannte.
Er hätte sich, wäre er der Täter gewesen längst in einer anderen Stadt,
oder auf dem Weg ins Ausland befinden können.
Da die Beamten mit mehreren Polizeifahrzeugen das Anwesen Wörz belagerten,
wäre es auch unwahrscheinlich gewesen, daß Harry wirklich das Haus betreten
hätte, wäre er nach der Polizei dort eingetroffen. Selbst wenn sich die
Beamten sicher gewesen wären, daß sich Harry in seiner Wohnung befindet,
hätte es keinen Sinn ergeben, zu warten bis er ausgeschlafen hat. Die
Beamten hatte keine Ahnung, wann Harry aufstehen würde. Hätte sein Wecker
überhaupt nicht geklingelt, und wäre Harry nicht von selbst aufgestanden,
dann würden die Beamten eventuell heute noch vor dem Anwesen warten.
Um 03.44 Uhr meldeten Karlsruher Beamten, daß bei Thomas H. beide Fahrzeuge
in dessen Hofeinfahrt stehen. Beide Fahrzeuge wurden nicht überprüft,
um den Sensor der Hausbeleuchtung nicht auszulösen.
Daniela H. verließ um 06.28 Uhr die Wohnung und wurde einer Verkehrskontrolle
unterzogen und später an ihrem Arbeitsplatz zur Sache vernommen. Um 07.20
Uhr wurde Thomas H. in seiner Wohnung vorläufig festgenommen. Thomas H.
lag im Bett als die Beamten die Wohnung betraten und wurde von seinen
Kindern geweckt. Er trug T-Shirt und Unterhose. Warum wurde auch hier
so lange mit dem Zugriff gewartet? Thomas H. war immerhin verdächtig,
ein Verbrechen begangen zu haben. Es dauerte über vier Stunden bis Thomas
H. festgenommen wurde. In dieser Zeit hätte er seiner Familie etwas antun
können.
Am 29.04.1997 wurden Harry und Thomas H. vernommen, deren Wohnungen und
Fahrzeuge durchsucht und entsprechende kriminaltechnische Spurensicherungsmaßnahmen
durchgeführt. Wolfgang Z. wurde als Tatzeuge gehört. Marjetka Z. und Daniela
H. wurden zeugenschaftlich vernommen.
Als Strangulationswerkzeug wurde ein Wollschal sichergestellt, der Kai
zugerechnet wurde. Dieser Schal enthielt Zellmaterial von Harry und Andrea
W. Harry's Spuren können durch das Ankleiden seines Sohnes zustandegekommen
sein, oder lassen sich dadurch erklären, daß Kai Spurenleger sein könnte,
da er teilweise über die gleiche DNA wie Harry verfügt. Spuren von Wolfgang
Z. konnten nicht entdeckt werden, obwohl dieser minutenlang versuchte
diesen Schal vom Hals seiner Tochter zu entfernen. Ob der Schal wirklich
das Tatwerkzeug war wissen wir nicht. Wolfgang Z., als erster am Tatort
und somit mitverdächtig, sagte dies zumindest aus. Die Expertin konnte
nur bestätigen, daß Andrea W. mit einem schmalen, länglichen Gegenstand
stranguliert wurde, und daß der Schal evtl. in Frage käme.
Daniela H. bestätigte am 29.04.1997 das Alibi ihres Mannes. Beide schliefen
in der Zeit von 23.00 Uhr bis gegen 5.00 Uhr im gemeinsamen Ehebett. Gegen
3.00 Uhr stand sie auf um etwas zu trinken. Zu dieser Zeit lag ihr Mann
im Bett und schlief. Sie erklärte, daß sie einen leichten Schlaf hätte,
und daß Thomas H. sie zwangsläufig aufgeweckt hätte, wäre er aufgestanden,
um zu Andrea W. zu fahren. Daniela H. hatte, aufgrund ihrer Schwerhörigkeit,
auch nicht bemerkt, daß Thomas H. lt. seiner Aussage, um 4.00 Uhr auf
der Toilette war.
Morgens, nach dem Aufwachen, hatten Daniela H. und Thomas H. Geschlechtsverkehr.
Beide erklärten, sie hätten schon seit langer Zeit nicht mehr miteinander
geschlafen, es wäre aber aufgrund der Versöhnung an diesem Morgen dazu
gekommen. Bewiesen wurde es durch Blutspuren in Thomas' Unterhose. Dieses
Blut wurde Daniela H. zugerechnet. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt ihre
Monatsblutungen. Zu erwähnen ist noch, daß sich im Badezimmer benutzte
Damenbinden befanden. Die Tatsache, daß die beiden Sex hatten, bekräftigte
den Beschluß, daß Thomas H. unschuldig sei, da niemand kurz nach einer
solchen Tat zu Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau fähig sei.
Daniela H. wurde anfangs verdächtigt, da sie über ein Motiv verfügte.
Sie war Andrea W. jedoch kräftemäßig nicht gewachsen, was das Zusammentreffen
nach dem Schichtausflug bewiesen hatte, und schied als Täterin aus.
Am 29.04.1997, gegen 08.50 Uhr, wird die Originalkassette des Notrufs
sichergestellt:
Wolfgang Z. meldet was passiert ist und wie er seine Tochter aufgefunden
hat. Seltsamerweise wurden beim 3. Notruf Stimmen im Hintergrund festgestellt.
Andrea war bewußtlos, Kai konnte noch nicht reden und Wolfgang Z. sprach
mit der Funkleitzentrale. Uns interessiert, wer zu diesem Zeitpunkt in
der Wohnung gesprochen hat.
Am 29.04.1997 stellte ein Beamter zwei elastische Einweghandschuhe an
Harry's Auto fest. Die Handschuhe befanden sich im Bereich der vorderen
Stoßstange und des rechten Vorderrades. Der Beamte sicherte die Handschuhe
nicht, da er annahm sie würden von Kollegen der Spurensicherung stammen,
die evtl. zuvor am Auto waren. Genau wußte er das nicht.
Hinsichtlich der am Tatort festgestellten Keramikspuren erfolgte eine makroskopische Untersuchung der Schuhe
der Verdächtigen Thomas H., Daniela H. und Harry Wörz.
Thomas H. räumte ein, bei ihm könnten sich evtl. Spuren finden lassen, da er sich zwischen Tattag und der
Spurensicherung in Andrea's Wohnung aufgehalten hatte. Er wußte als einziger von den Scherben. Lt. seiner Aussage
hörte er, während des Telefonates mit Andrea wie Kai die Tasse zerbrochen hat.
Das Haus war zwischen Tatnacht und Spurensicherung nicht versiegelt und für die Familie Z. und Thomas H. frei
zugänglich. So konnte es auch passieren, daß die Beamten der Spurensicherung Gegenstände, wie z.B. die Keramikscherben
und das Material des Notarztes, in der Restmülltonne vor dem Haus fanden, da zwischenzeitlich jemand im Haus aufgeräumt
hatte.
Thomas H. wurde am 29.04.1997, gegen 22.15 Uhr, mangels konkreter Verdachtsmomente wieder auf freien Fuß gesetzt,
obwohl nach wie vor von einer Beziehungstat ausgegangen wurde. Er scheidete als Täter aus, da er das Opfer ja schließlich
geliebt hatte und eine Trennung leichter hätte erreichen können.
Er bestätigte, daß seine Frau, als er gegen 4.00 Uhr zur Toilette ging, schlafend im Bett lag. Er meinte er hätte
gemerkt, wenn sie aufgestanden wäre um die Tat zu begehen. Tatsächlich bemerkte er auch nicht, daß sie um 3.00 Uhr
aufgestanden war, um etwas zu trinken.
Thomas H. wurde von Familie und Kollegen als Einzelgänger beschrieben. Er verhielt sich machohaft, und war stolz
beide Frauen, Daniela H. und Andrea W., "in der Hand" zu haben. Seine damals 13-jährige Tochter berichtete, daß er ihre
Kinderzimmertüre eingetreten hatte, da sie ihn auslachte und dann die Tür hinter sich abschloß.
Wolfgang. Z. galt als potentiell tatverdächtig, da er direkten Opferkontakt hatte. Über ein Alibi verfügte er nicht.
Ausgehend von der Annahme, bei ihm könnte es sich um den Täter handeln, der sich jedoch zu einem Rücktritt von der Tat
entschlossen hat und dennoch Rettungsmaßnahmen einleitete, hätte Wolfgang Z. befürchten, müssen, seine Tochter könne
das Bewußtsein wiedererlangen und ihn als Täter identifizieren. Er hätte die Gelegenheit gehabt die Tat zu vollenden.
Eigentlich ganz einleuchtend. Es konnte bei Andrea W. jedoch nicht mehr festgestellt werden, ob sie tatsächlich beatmet
wurde, da sie im Krankenhaus gereinigt worden ist, und so sämtliche Spuren entfernt worden sind. Was wäre, wenn der
Notruf lediglich zu früh getätigt wurde, da man glaubte Andrea W. wäre bereits tot und sie von selbst zu röcheln begann?
Wolfgang Z. tätigte den letzten Notruf um 02.46 Uhr und erklärte er würde Andrea W. jetzt erneut beatmen und sich um sie
kümmern. Der erste Beamte Vorort, traf Wolfgang Z. jedoch um 02.47 Uhr vor dem Anwesen an. Wolfgang Z. hatte zu diesem
Zeitpunkt Kai auf dem Arm. Die Beatmung konnte also nicht allzu lange gedauert haben. Immerhin ist diese Möglichkeit
eine Überlegung wert, denn somit stände Wolfgang Z. wieder unter Verdacht.
Gegen Harry wurde wegen dringendem Tatverdacht die vorläufige Festnahme aufrecht erhalten und am 30.04.1997
Haftbefehl wegen versuchten Mordes beantragt.
Am 30.04.1997 wurde in Harry's Wohnung ein Halstuch sichergestellt, daß jedoch weder in Farbe, Muster noch
Größe dem am Tatort sichergestellten entsprach. Aber im Endeffekt als Indiz eine große Rolle spielte.
Bereits am 29.04.1997 wurde bei Andrea eine Beule am linken Hinterkopf festgestellt. Diese Beule befand sich ca. 8 cm
über dem Ohr. Offenbar verursacht durch einen spitzen Gegenstand.
Am 30.04.1997 wurde Andrea W. einer rechtsmedizinischen Untersuchung unterzogen.
Es wurde eine horizontal verlaufende Drosselmarke festgestellt, die im Vorderhalsbereich stärker ausgeprägt war und
im Bereich der rechten Halsseite breiter verlief. Desweiteren wurden an beiden Oberarmen Hämatome festgestellt, die als
Griffspuren zu werten waren. Diese Hämatome können durchaus vom Transport ins Wohnzimmer durch den Notarzt stammen,
oder vom Täter, der Andrea's Lage im Flur durch Ziehen ihres Körpers verändert hat. Andrea befand sich im Wachkoma
und man rechnete damit, daß sie in naher Zukunft zu sich kommen würde.
Am 30.04.1997 wurde erstmals Andrea's Nachbar, Rudolf K., vernommen. Er wurde in der Tatnacht durch ein Streitgespräch
geweckt. Schaute aus dem Schlafzimmerfenster und sah, daß in Andrea's Wohnzimmer Licht brannte. Diese Tatsache erscheint
recht seltsam, da Andrea W. im Schlaf überrascht worden sein soll. Rudolf K. hörte wie ein Mann schrie:
"Ich bring Dich um, ich schlag Dich tot - Des kannsch mit mir net mache!" Eine weibliche Stimme wimmerte:
"Laß mich doch gehen, ich will doch nichts von Dir!" Beides wurde in dem hier üblichen Dialekt gesprochen.
Der Nachbar kam zu dem Schluß, daß sich die Streitenden offensichtlich gekannt haben. Er hatte jedoch kein Auto
wegfahren sehen oder hören. Warum nicht? Warum ist niemand dieser Frage nachgegangen.
Am 02.05.1997 erfolgte mit 50 Beamten eine Absuchung des Tatortgeländes, der angrenzenden Gartengrundstücke
sowie der Fahrtstrecke vom Tatort zu Harry's PKW und zu dessen Wohnung. Am Folgetag wurden mit 11 Beamten die
angrenzenden Felder und Wiesen durchsucht. Beide Durchsuchungsmaßnahmen verliefen negativ.
Gegen 14.00 Uhr begaben sich zwei Beamten zu Harry's Auto. Sie erhielten den Auftrag, die sich dort
befindlichen Handschuhe zu sichern. Gegen 14.20 Uhr trafen sie dort ein. Der PKW stand unverändert. Es wurde
festgestellt, daß sich unter dem Fahrzeug, etwa unter dem Beifahrersitz, ein Einweghandschuh befand. Ein weiterer
war an den linken Außenspiegel geklemmt. Wieso der Auftraggeber über diesen Zustand Bescheid wußte konnte später
nicht mehr geklärt werden.
Die Handschuhe waren aus einem anderen Material, als die am Tatort.
Gegen ca. 14.50 Uhr trafen zwei Beamte am Tatortanwesen ein. Eine Überprüfung des Mülleimers unter der Spüle
ergab, daß dieser seit der Tat geleert worden war. In der Restmülltonne, vor dem Haus, wurden diverse Dinge gefunden,
die aus der Tatnacht stammten. (z.B. Spritzen und ähnliches vom Notarzt.) In der Tonne wurde unter anderem ein Tütchen
mit verschiedenen Schlüsseln aufgefunden. Selbst die Scherben, die sich in der Tatnacht noch bei Andrea's Auffindeort
befanden, lagen mittlerweile im Müll. Wie kann es sein, daß die Wohnung gesäubert werden konnte, bevor die Spurensicherung
da war? Warum wurde das Anwesen nicht versiegelt? Welche Beweise konnten auf diese oder ähnliche Art entfernt werden?
Im Wohnzimmer wurden Tagebücher gefunden. Andrea W. hatte die Angewohnheit seit ihrer Jugend, ihren Gedanken auf
diese Art und Weise festzuhalten. Sämtliche Ex-Freunde konnten dies bestätigen. Aus irgendeinem Grund wurden die
Tagebücher während des ganzen Verfahrens von Andrea's Eltern zurückgehalten und waren später zum Teil nicht mal mehr
auffindbar. Andrea's Vater versicherte immer wieder, er hätte in den Tagebüchern gelesen, Andrea habe Angst vor Harry.
Vorlegen konnte er diese Zeilen jedoch nie.
Andrea's Vater hat kurz nach der Tat, Andrea's komplettes Mobiliar zusammengeschlagen und entsorgt. Dies geschah zu
einem Zeitpunkt, zu dem jeder damit rechnen mußte, daß Andrea täglich zu sich kommen würde. Durch die Entsorgung
verschwanden einige Dinge, lt. Aussage des Vaters evtl. auch die Tagebücher, die Harry belasten sollen.
Am 06.05.1997 wurde Harry's Wohnung erneut durchsucht.
Es wurden Vergleichsfahrten durchgeführt vom Tatort zu Harry's Wohnung bzw. zu Thomas H.'s Wohnung. Die Strecke
zu Harry's Wohnung wurde einmal mit erlaubter Geschwindigkeit und einmal mit überhöhter Geschwindigkeit zurückgelegt.
Die Vergleichsfahrt zu Thomas H.'s Haus wurde lediglich mit erlaubter Geschwindigkeit zurückgelegt. Thomas H. ist
Polizeibeamter, somit war für die Beamten klar, daß er selbst nach einer solch grausamen Tat die vorgeschriebene
Geschwindigkeit eingehalten hätte.
Harry legte, am 13.05.1997, im Rahmen seiner Beschuldigtenvernehmung auf einem Polizeirevier mündlich ein
Geständnis ab. Die Beamten stellten schnell fest, daß es sich lediglich um ein Gefälligkeitsgeständnis handelte.
Mithäftlinge hatten Harry dazu geraten. Ein Geständnis würde die Haft erträglicher machen und Harry könnte zudem
endlich von seiner Familie besucht werden. Zurück in seiner Zelle, notierte Harry den Wortlaut des Geständnisses für
seinen Anwalt, obwohl die Beamten versicherten es nicht ins Protokoll aufzunehmen. Da Harry zu diesem Zeitpunkt den
Anwalt wechselte, deponierte er die Notiz in seiner Zelle, bei anderen Schriftstücken. Dort wurde sie am 02.06.1997
aufgefunden, da Harry noch keine Möglichkeit hatte es an den neuen Anwalt weiterzuleiten.
Harry wurde am 28.03.1999 einem freiwilligen Lügendetektorentest (siehe Seite) unterzogen. Am Morgen des
Testtages kam Prof. Dr. Udo Undeutsch (siehe Seite) zur selben Zeit wie der gegnerische Anwalt in der JVA Heimsheim an.
Der gegnerische Anwalt verschafft sich Zutritt in dem er sich als Anwalt von "Wörz" ausgab. Er verschwieg jedoch,
daß er der Anwalt von A. Wörz und nicht von Harry Wörz. war. Die Volzugsbeamten bemerkten den Schwindel und
verweigerten dem Anwalt den Zutritt. Harry wurde somit kurz vor dem Test darüber informiert, daß Andrea's Eltern
versuchten Harry's Sohn zu adoptieren, was ihn natürlich total verwirrte. Ihm war klar, daß dies eine Taktik war,
und so das Ergebnis des Testes beeinflußt werden sollte. Er überlegte, ob er den Test aufgrund der neuen Situation
überhaupt machen sollte. Er mußte sich schließlich auf eine Apparatur verlassen von deren Technik er keine Ahnung hatte.
Nach einem Gespräch mit Prof. Dr. Udo Undeutsch entschied er sich jedoch für den Lügendetektorentest. Er bestand ihn
mit der höchstmöglichen Punktzahl, und das Ergebnis lautete:
Herr Wörz ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht für diese schreckliche Tat verantwortlich.
Es sind der Polizei während des ganzen Verfahrens jede Menge "Fahndungsfehler unterlaufen.
Was Harry in der ganzen Sache nur im entferntesten belastete wurde gewertet. Nie erwähnt wurde aus wievielen
ermittlungstechnischen Untersuchungen Harry unbelastet hervorging. Viele Dinge wären für Harry entlastend gewesen.
Bei der Hausdurchsuchung wurde nichts gefunden, was mit der Tat in Verbindung hätte gebracht werden können.
Auf den Fußmatten in Harry's Auto fanden sich keine Keramikspuren, obwohl dort welche hätten sein müssen.
Lange Zeit war es so gut wie niemandem gestattet, Andrea W. nach der Tat zu besuchen. Eigentlich unverständlich,
denn fast alle von Harry's Freunden waren ebenso mit Andrea W. befreundet. Selbst gute Freundinnen von ihr erhielten
keine Erlaubnis. Zwischen Herbst 1999 und Frühjahr 2000 nutzten dann einige von ihren Freunden die Gelegenheit,
Andrea W. in der Klinik in Schömberg zu besuchen. Es bot sich ein jämmerliches Bild. Im Frühjahr 2000, als wir sie
besuchten, saß sie im Rollstuhl, und war vor der Klinik "geparkt" worden. Sie trug uralte und schäbige Kleidung.
Ihrer Reaktion nach, hat sie uns erkannt, und sich unheimlich gefreut. Sie
kann sich aber in keinster Weise mitteilen. Wir haben einen kleinen Spaziergang
mit ihr gemacht. Andrea W. wirkte entspannt und zufrieden. Eine der Schwestern
erklärte, daß dies nicht immer so sei. Es gäbe einen Besucher, der durch
sein bloßes Erscheinen, Andrea W. in große Aufregung versetzen würde. Es
wäre dann immer sehr schwer, sie zu beruhigen. Der Besucher würde dann grundsätzlich
gebeten werden die Klinik zu verlassen. Uns würde interessieren, um wen
es sich hierbei handelt. Harry kann es ja wohl nicht sein und bei allen
von uns reagierte sie gleich ruhig. Leider haben wir auf diese Frage keine
Antwort erhalten. Andrea W. lebt dort in einem spärlich eingerichteten Zimmer
und man findet nur sehr wenige private Dinge. Sehr erschreckt hat uns, daß
über ihrem Bett, an der Wand, ausgerechnet ein Wollschal aufgehängt wurde.
Etwas makaber, denn ein Poster ihres Lieblings-Fußballclubs hätte sicherlich
auch seinen Zweck erfüllt. Offiziell befindet sich Andrea W. nur in der
Klinik, wenn ihre Eltern z.B. in den Urlaub fahren. Wenn wir jedoch zurückrechnen
befand sie sich dort ab Oktober 1999 bis ca. Anfang April 2000. Sie verbrachte
die 2. Hälfte des Schmerzensgeldprozesses zu Hause, war aber nach Auskunft
der Klinik für Ende September / Anfang Oktober 2000 bereits wieder vorgemerkt.
Zum Zeitpunkt dieser Auskunft, ging man davon aus, daß der laufende Prozess
Ende September zu Ende sein wird. Anfang November wurde Andrea wieder in
die Klinik gebracht, da ihre Eltern in den Urlaub gefahren waren. Andreas
Aufenthalt in der Klinik war bis Mitte Dezember.
Der Schmerzensgeldprozess hat sich jedoch doch noch etwas in die Länge gezogen,
und wie es momentan den Anschein hat, geht es erst 2001 weiter.
Mittlerweile wurde Harry's Sohn Kai, der einzige Zeuge, einem psychologischen Gutachten (siehe Seite) unterzogen.
Es stellte sich heraus, daß sich Kai, der zur Tatzeit 2,1 Jahre alt war, nicht an die Tat erinnern kann.
Er kennt keine Details der Tat und gibt auf Nachfrage nur einige, sich immer wiederholende Sätze von sich.
Diese Sätze deuten nicht auf ein Erlebnis hin. Entweder wurde ihm das Geschehene so erklärt, oder er schnappte
diese Erklärungen zu Hause auf, da er bei Andrea's Eltern aufwächst. Kai durfte seinen Vater in der ganzen Zeit
nicht sehen, fragte aber vor kurzem von selbst, in welchem Gefängnis der Papa denn sei und ob er ihn denn besuchen dürfe.
Folgerungen:
Bei der Tat, wurde von Anfang an davon ausgegangen, daß es sich um eine Beziehungstat handelt.
Hauptsächlich aus drei Gründen:
Obwohl diesen Gründen Glauben geschenkt wird, und es sich offiziell um eine Beziehungstat handelt, wird Harry
vorgeworfen, er habe Andrea W. im Schlaf überwältigt. Das ergibt keinen Sinn.
Wenn man sich jedoch auf die Aussage des Nachbarn verläßt, muß man auch bedenken, daß dieser in Andrea W.'s Wohnzimmer
Licht sah. Außerdem sagten die Polizisten, die nachts am Tatort waren aus, daß die Nachttischlampe neben
Andrea W.'s Betthälfte brannte.
Andrea W.'s Bettdecke lag lt. Polizei auf dem Bett, obwohl der Täter sie, lt. Polizei, gewaltsam aus dem
Bett gezogen hatte. Hätte die Bettdecke dann nicht vor dem Bett auf dem Boden liegen müssen?
Frank Sch. der erste Polizeibeamte am Tatort, sagte aus, daß Andrea W. vor der offenen Kellertüre
lag, und sich diese Tür dadurch nicht schließen ließ. Wieso hatte Wolfgang Z. dann Probleme diese Tür zu öffnen,
um seine Tochter zu retten? Warum bemerkte er die Beule an seinem Kopf erst Tage später. Fügte er sich die
Verletzung am Kopf nachträglich zu, um den "Kampf" an der Kellertür glaubhaft zu machen? Warum wußte Thomas H.
von der zerbrochenen Tasse? Lt. seiner Aussage hörte er beim Telefonat mit Andrea W. wie Kai die Tasse fallen ließ.
Das würde bedeuten, daß die Tonscherben den ganzen Abend in Andrea W.'s Flur gelegen haben. Recht unwahrscheinlich,
wenn man bedenkt, daß ein kleines Kind in der Wohnung war. Andrea W. wäre sicherlich nicht zu Bett gegangen und
hätte die Scherben liegen lassen, da Kai im Ehebett schlief und jederzeit hätte aufstehen können. Außerdem hätten
die Scherben Wolfgang Z. auffallen müssen. Zuerst als er in die Einliegerwohnung ging, um die 1.000.-- DM für
Andrea W. zu holen und dann noch einmal als er sich verabschiedete. Die Scherben lagen genau vor dem Treppenabgang.
Er wäre also im ganzen 3 x über die Scherben gestiegen, ohne sie zu registrieren.
Wenn wir diese Tatsachen zusammenfügen, und uns dann überlegen, was in der Tatnacht wohl geschehen ist,
passt kaum etwas zu dem was die Polizei rekonstruiert hat.
Wir wollen niemanden beschuldigen, es geht rein darum, Aussagen und Gegenstände so in den Tathergang zu integrieren,
daß nichts vergessen und als uninteressant abgetan wird.
Nehmen wir mal an, Thomas H. fuhr an dem besagten Wochenende zu Andrea W. um ihr mitzuteilen, daß er sich von Daniela H.
endgültig getrennt habe. Er hatte vielleicht nicht vor, Andrea W. zu sagen, daß ihm seine Frau zuvor gekommen war und er
einen Brief des Anwalts erhalten hatte.
Andrea W., die mit ihrer momentanen Situationen ganz zufrieden war, hatte mit eventuell kein Interesse daran,
mit Thomas H. eine "Familie zu gründen". Bei einer Freundin erklärte sie einmal, sie wäre sexuell versorgt und sie
würde das Verhältnis mit Thomas H. deshalb weiterführen so lange es ging.
Aus früheren Beziehungen wissen wir, daß Andrea W. ziemlich boshaft wurde, wenn sie eine Beziehung beendete.
Was wäre also, wenn sie Thomas H. an diesem Wochenende den Wind aus den Segeln nahm, und ihm erklärte, daß sie
das nicht wolle, daß er einzieht, und daß das ganze so keine Zukunft hätte? Thomas H. hätte somit an einem Wochenende
beide Frauen verloren. Für einen Mann mit seiner Einstellung sicherlich ein Problem. Er fuhr am Montagmorgen nach Hause,
wo ihn seine Frau weinend und aufgelöst vorfand. Sie vertrugen sich, denn er hatte für den Moment keine andere Wahl.
Abends telefonierte er noch kurz mit Andrea W., um lt. seiner Aussage, für den Abend abzusagen.
Was aber, wenn er am Telefon um eine Chance bat? Was wenn Andrea W. ihn abblitzen ließ?
Könnte es dann nicht sein, daß er nachts zu Andrea W. fuhr, um noch einmal mit ihr zu reden?
Dann könnte die weitere Nacht folgendermaßen abgelaufen sein:
Thomas H. klingelte oder öffnete mit seinem Schlüssel die Tür. Andrea W. wurde wach, machte die Nachttischlampe
an und schlüpfte in eine Jeans, die in greifbarer Nähe lag. Sie war verärgert über die nächtliche Störung und
beschloß die Unterhaltung im Wohnzimmer fortzuführen, da ihr Sohn schlief.
Nach einiger Zeit wurde ihr die Diskussion zu dumm und sie begab sich wieder ins Schlafzimmer.
Entweder brachte sie Thomas H. noch vor die Tür, oder sie ging nur davon aus er würde nun das Haus verlassen.
Als Andrea W. nun auf dem Bettvorleger vor ihrem Bett stand, mit dem Rücken zur Tür, und gerade ihre Jeans auszog,
kam Thomas H. ins Zimmer und strangulierte sie. Er zog sie in den Flur, wobei sie die halb ausgezogene Jeans verlor.
Plötzlich stand Wolfgang Z. im Raum. Aus irgendeinem Grund hatte Thomas H. Wolfgang Z. in der Hand. Sollte an den Gerüchten,
daß Wolfgang Z. Schwarzgeld aus Drogengeschäften hatte, etwas dran sein, könnte dies durchaus ein Erpressungsgrund
gewesen sein. Beide gingen mit Sicherheit davon aus, daß Andrea W. bereits tot war. Sie überlegten wie sie die Sache
Harry in die Schuhe schieben könnten. Der Schal als Tatwerkzeug war logisch, da Harry lediglich Kai's Kleidung und
Spielsachen im Haus mit Sicherheit berührt hatte, und dort Spuren zu finden waren. Seine Angewohnheit, aufgrund der
Amputationen, Einweghandschuhe zu benutzen war ebenfalls bekannt. Da Harry vor kurzem mit Kai im Garten arbeitete und
Renovierungsarbeiten durchgeführt hatte, könnte davon ausgegangen werden, daß einige der gebrauchten Handschuhe mit
Sicherheit Harry's Spuren trugen. Die beiden griffen sich wahllos zwei Handschuhe in der Hoffnung einen mit
Harry's Spuren zu erwischen, und trennten die Fingerlinge ab. Das erklärt auch, warum die gefundenen, abgerissenen
Fingerlinge lt. Gutachten von 2 verschiedenen Handschuhen stammten und es sich bei einem Fingerling sogar um einen
Daumen handelte. Wären die Fingerlinge beim Strangulationsvorgang abgerissen worden, da Harry an 2 Fingern die
Endglieder fehlen, dann hätten sie von ein und demselben Handschuh stammen müssen und man hätte keinen "Daumen" gefunden.
Der Fingerling in Andrea W.'s Betthälfte wurde unter der Bettdecke versteckt, der andere neben das Opfer gelegt.
Dann tätigte Wolfgang Z. die Notrufe. Evtl. war Thomas H. zu diesem Zeitpunkt noch anwesend, da bei der Auswertung des
Notrufprotokolls Stimmen bemerkt wurden. Wer sonst sollte im Hintergrund sprechen? Andrea W. war bewußtlos und Kai
konnte nicht reden.
Wolfgang Z. sagte aus er habe versucht Andrea W. wiederzubeleben. Dies konnte nicht mehr bestätigt werden,
da Andrea W. im Krankenhaus gesäubert wurde. Wahrscheinlich hat Andrea W. von selbst angefangen zu röcheln und somit
den fast perfekten Plan durchkreuzt. Der Notarzt war zu diesem Zeitpunkt bereits verständigt.
Wolfgang Z. erklärte um 2.46 Uhr er würde Andrea W. nochmals beatmen, er wurde jedoch um 2.47 Uhr von den
Beamten Frank Sch. und Sonja L. vor dem Haus angetroffen. Er hatte seinen Enkel Kai auf dem Arm. Die Beatmung hatte
somit keine Minute gedauert, da er sich in der Zeit auch noch um Kai kümmerte und sich vor das Haus begeben mußte.
Seltsam finden wir auch, daß sich Wolfgang Z. über Wochen von seiner Sportuhr wecken ließ.
Nachprüfen läßt es sich nicht. Vielleicht wurde die Tat auch schon ein paar Minuten früher begangen,
dann wäre mit Sicherheit 20 - 30 Minuten Zeit gewesen um sich zu überlegen was man nun tun solle.
Vielleicht wurde die Zeit "2.34 Uhr" erst später festgelegt und sollte mit der Sportuhr glaubhaft gemacht werden.
Immerhin haben wir es mit zwei langjährigen, erfahrenen Polizeibeamten zu tun, sollte es so gewesen sein.
Vielleicht hat die Drogentüte auf der Kellertreppe nichts mit der Tat zu tun, sondern gehört entweder
Wolfgang Z. oder Andrea W. Von Andrea W. wissen wir, daß sie Drogen konsumiert hat und Gerüchten nach zu urteilen
war auch Wolfgang Z. nicht abgeneigt. Die Handschuhe wurden eventuell nachträglich in die Tüte getan, nachdem
sie in den Fall einbezogen wurde. Ermittlungsbeamte sagten aus, daß es in der Nacht hieß die Tüte würde ins
Haus gehören, erst als der Inhalt festgestellt wurde, wurde sie dem Täter zugerechnet. Eine der sich in der Tüte
befindlichen Zigarettenschachteln trug einen Fingerabdruck von Wolfgang Z.
Wolfgang Z. war als erster am Tatort. Sein Alibi ist lediglich die Tatsache, daß er versuchte Andrea W. zu beleben.
Dem Gericht erschien es unlogisch, daß der Täter das Opfer beatmen würde anstatt die Tat zu vollenden.
Die Beatmung konnte jedoch nie bewiesen werden. Auch daß der Schal das Strangulationswerkzeug war, beruht lediglich
auf der Aussage von Wolfgang Z. Die Gutachterin konnte dies nicht mit Sicherheit bestätigen, da entscheidende Spuren
fehlen, jedoch auch nicht ausschließen.
Thomas H. war lt. Aussage seiner Frau Daniela H. zur Tatzeit im ehelichen Bett. Sie bemerkte jedoch nicht, daß er
nachts aufgestanden war um auf die Toilette zu gehen. Eventuell lag das an ihrer Schwerhörigkeit. Seltsam ist, daß
Daniela H. noch während des Strafprozesses ihren Mann verließ und mit beiden Kindern zu ihren Eltern in ein anderes
Bundesland zog. Während der Affäre duldete sie jegliche Demütigung und später, als ihrer Gegnerin keine Gefahr mehr
war, verließ sie ihren Mann.
Daniela kam jedoch zwischenzeitlich wieder zu ihrem Mann zurück.
Thomas H. wurde vom Gericht als Täter ausgeschlossen, da er das Opfer geliebt hatte. Hätte er die Beziehung beenden
wollen, hätte er es auch auf anderem Wege tun können.
Außerdem sagten Daniela H. und Thomas H. aus, daß sie Monate vor der Tat keinen Geschlechtsverkehr mehr hatten,
sich aber zufällig am Morgen nach der Tat dazu entschlossen. Dies war lt. Gericht ein Beweis für die Unschuld von
Thomas H. Das Gericht war der Meinung, daß niemand in der Lage ist, in der Nacht die Geliebte zu strangulieren und
am Morgen mit der Ehefrau zu schlafen
Dies ist selbstverständlich nur eine Möglichkeit wie das ganze abgelaufen sein könnte.