9. Verhandlungstag, Freitag,
den 06.04.2001
In
Sachen
Andrea
Z.
gegen
Wörz
wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld
erscheinen
bei Aufruf der Sache:
der
Vater der Klägerin mit Rechtsanwalt G. und Rechtsanwältin B.; der
Beklagte in Person mit Rechtsanwalt Dr. Gorka.
Ferner
sind erschienen: Als Zeugen; Herr Zickwolf, Herr Perplies, Herr Jung,
Herr Conle.
Der
Zeuge Conle übergibt das Asservat Nr. 8 (Tüte mit Fingerlingen).
Die
Zeugen Conle, Perplies und Jung verlassen den Sitzungssaal.
Der
Zeuge Zickwolf macht folgende Angaben:
Zur
Person:
Jürgen
Zickwolf, 27 Jahre, verheiratet, Kriminalobermeister, zu laden über
die Kriminalaußenstelle Mühlacker, mit den Parteien nicht verwandt
und nicht verschwägert.
Zur
Sache:
Ich
war damals an der Durchsuchung der Wohnung mit anderen Kollegen beteiligt.
Im Kinderzimmer fanden wir damals eine Tüte in einem Metallkasten.
Ob es sich dabei um einen roten metallenen Werkzeugkasten handelte,
kann ich heute nicht mehr sagen. Wenn dies so in der Akte steht, kann
dies stimmen. Wir fanden dort eine unbekannte Anzahl Fingerlinge und
haben diese gesichert. Wenn ich heute die Tüte sehe, die soeben übergeben
wurde, so kann es diese gewesen sein. Die Sicherung fand damals zusammen
mit dem Kollegen Jung statt. Was weiter mit den Asservaten geschehen
ist, weiß ich nicht.
Auf
Frage:
Ich
meine mich zu erinnern, daß ich bereits damals bei dem Fund wußte,
daß an dem Tatort zwei abgerissene Fingerlinge gefunden worden waren
und habe daher meiner Erinnerung nach den aufgefundenen Fingerlingen
auch eine gewisse Bedeutung beigemessen. Möglich ist auch, daß ich
erst anläßlich der Durchsuchung von dem Kollegen Jung hierauf hingewiesen
wurde. Ich denke aber eher, daß ich es schon vorher wußte.
Ich
weiß nicht, von wem das Asservat letztlich die Nummer erhielt. Dafür
war ich nicht mehr zuständig. Ich meine, die Asservate wurden anschließend
von der sachbearbeitenden Dienststelle, also dem damaligen Dezernat
l, mitgenommen.
Auf
weitere Frage:
Ich
wußte nicht, daß Herr Wolfgang Z. oder ein anderes Mitglied der Familie
damals in der Wohnung anwesend war. Genau kann ich mich aber nicht
daran erinnern.Ich
meine, daß wir eher alleine dort waren. An irgendeine Befragung von
Anwesenden über die Fingerlinge kann ich mich auch nicht erinnern.
Auf
Frage der Klägervertreterin:
Wieviele
es genau waren, kann ich nicht mehr sagen. Ich habe die Fingerlinge
nicht gezählt. Es handelte sich um eine Tüte. Die genaue Art oder
Typenbezeichnung ist mir ebenfalls nicht bekannt.
Ob
Handschuhe gefunden wurden, kann ich nicht sagen.
Laut
diktiert und genehmigt, auf nochmaliges Vorspielen wurde verzichtet.
Der
Zeuge bleibt unvereidigt und wird um 9.15 Uhr entlassen.
Der
Zeuge Perplies wird in das Sitzungszimmer gerufen.
Er
macht folgende Angaben:
Zur
Person:
Manfred
Perplies, Kriminalbeamter im Ruhestand, mit den Parteien nicht verwandt
und nicht verschwägert.
Zur
Sache:
Ich
war zum damaligen Zeitpunkt der zuständige Kriminaltechniker und habe
den ersten Angriff gemacht. Von den Fingerlingen, um die es jetzt
wohl geht, habe ich erst heute erfahren. Die gründliche Durchsuchung
des Kinderzimmers, bei der diese aufgefunden worden waren, fand erst
später statt, wie auch die gründliche Durchsuchung der anderen Räume.
Meine
Aufgabe war es damals gewesen, die sofort feststellbaren Spuren zu
sichern, den Tatortbefund zu erheben und die Lichtbilder vom ersten
Antreffen zu fertigen. Ich selbst habe auch die beiden Fingerlinge
in Bett und Flur gefunden. Danach habe ich das Haus wieder verlassen.
Die Fingerlinge, um die es heute geht, habe ich heute auch zum ersten
Mal gesehen. Sie stehen auch nicht in der Asservatenliste, die ich
damals gefertigt hatte.
Auf
Frage:
Wenn
mir die grüne Ü-Stückkarte aus der Akte vorgehalten wird, so weiß
ich nicht, wer diese erstellt hat. Ich war es nicht. Ich kann nur
vermuten, daß es der Endsachbearbeiter der Kriminaltechnik gewesen
ist.
Auf
weitere Frage:
Es
ist wohl schon richtig, daß die Fingerlinge letztlich auch in der
anderen Asservatenliste hätten auftauchen müssen. Warum die Fingerlinge
aber nicht zu einer weiteren Untersuchung an das LKA übersandt wurden,
kann ich nicht sagen. Ich kann mir dies eigentlich nur so erklären,
daß sie in der äußeren Erscheinungsform deutlich von den aufgefundenen
abweichen, da sie die verstärkten Enden haben und nicht abgerissen
sind. Mit der weiteren Bearbeitung hatte ich dann aber insofern nichts
zu tun.
Auf
Frage:
Bei
der Durchsuchung am 29.04., an der ich beteiligt war, fand noch keine
genaue Durchsuchung des Kinderzimmers statt.
Wenn
Asservate gesichert werden, werden sie in der Regel an uns weitergegeben,
wenn eine Untersuchung oder deren fotografische Sicherung erforderlich
ist. Wir veranlassen dann das Weitere.
Grundsätzlich entscheidet über das weitere Vorgehen und etwaige weitere
Untersuchungen der Sachbearbeiter des zuständigen Dezernats gemeinsam
mit der Kriminaltechnik. Man redet also über diese Dinge.
In
dieser Sache und was mit den vorliegenden Fingerlingen war, weiß der
Kollege Dürsberger, der Endsachbearbeiter der Kriminaltechnik war,
wahrscheinlich mehr als ich. An mir sind diese Fingerlinge jedenfalls
aus mir nicht bekannten Gründen vorbeigegangen. Das mag auch meine
Schuld sein, wenn ich mich insofern nicht informiert habe. Aus welchen
Gründen ich aber nicht davon erfahren habe, kann ich letztlich nicht
mehr sagen.
Auf
weitere Frage:
Wenn ich gefragt werde, warum man z.B. eine weitere Untersuchung der
Handschuhe veranlaßt hat, nicht aber eine solche dieser Fingerlinge,
so kann ich hierüber nichts sagen. Insofern müsse ich spekulieren.
Ob
die Asservate, die auf der grünen Ü-Stückkarte genannt sind, zu Gericht
gelangt sind bzw. unser Haus einmal verlassen haben, kann ich nichts
sagen, da ich nicht Sachbearbeiter bin.
Auf
weitere Frage:
Zu
möglichen anderen Asservaten wie Anzeigen, Adressen usw., kann ich
nichts sagen. Dies müsse der Kollege Jung sagen können, der den entsprechenden
Bericht geschrieben hat.
Auf
weitere Frage:
Von
den Fingerlingen, um die es heute geht, habe ich erst von der Ladung
bzw. dann heute von den anderen Zeugen erfahren.
Auf
weitere Frage:
Gespräche
mit der Staatsanwaltschaft darüber, welche Asservate zu untersuchen
seien und welche nicht, sind mir nicht in Erinnerung. An solchen war
ich nicht beteiligt.
Laut
diktiert und genehmigt, auf nochmaliges Vorspielen wurde verzichtet.
Der
Zeuge bleibt unvereidigt und wird vorerst noch nicht entlassen.
Sodann
wird der Zeuge Jung in das Sitzungszimmer gerufen.
Er
macht folgende Angaben:
Zur
Person:
Achim
Jung, 39 Jahre, Kriminaloberkommissar, zu laden über die Polizeidirektion
Pforzheim, mit den Parteien nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur
Sache:
Der
Zeuge übergibt vorab Kopie des Berichtes vom 02.05.1997, bestehend
aus sechs Seiten.
Er
erklärt:
Diese Kopie habe ich mir von dem Kollegen Conle aus der E-Akte gefertigt.
Es
ist richtig, daß dieser Bericht von mir gefertigt wurde. Mein Auftrag
war damals, das Wohnanwesen noch einmal von oben bis unten gründlich
zu durchsuchen. Ich habe damals die Bilder gefertigt. Ich habe auch
die Kollegen eingeteilt, wer wo nochmals durchsucht. Die Kollegen
haben mir dann das, was sie gefunden haben, herausgelegt und ich bin
durchgegangen, habe gleichzeitig diktiert, die herausgelegten Asservate
in Tüten gepackt und die Tüten mit Nummern versehen. Alle Einzeltüten
haben ich dann zusammen in eine große Tüte getan und diese gemeinsam
mit dem Vermerk an den Kollegen Conle als Sachbearbeiter, komplett
übergeben. Im Weiteren hatte ich dann keinen Einfluß mehr auf die
Asservate. Ich kann mich allerdings auch noch daran erinnern, daß
darunter ein Tagebuch war und ich zum Kollegen gesagt habe, dies solle
er doch direkt an sich nehmen, da dies letztlich niemand etwas angehe
und eine persönliche Sache sei. Er solle es daher direkt bei sich
verwahren.
Der
Bericht selbst geht dann zum Sachbearbeiter und wird von diesem zur
Akte genommen.
Wenn
ich gefragt werde, ob mein Bericht vom Aufbau der Akte her eher in
den KT-Ordner oder in den objektiven Befund gehört, so würde ich schätzen,
daß er sich eher in den Akten beim objektiven Befund befindet. Die
Aufteilung der Akte des Kollegen Conle ist mir aber im Einzelnen nicht
bekannt.
Dem Zeugen wird vorgehalten, daß sich der Bericht, soweit er sich
im KT-Ordner befindet, dort nicht vollständig abgeheftet ist:
Dies kann ich mir so erklären, daß möglicherweise der Bericht auszugsweise
noch an die Kriminaltechnik gegangen ist, wenn insofern noch Dinge
zu veranlassen waren. Die Kriminaltechnikakte müsse Herr Dürsberger
gefertigt haben.
Darüber
hinaus habe ich aber keine Erklärung, warum dort zwei Seiten fehlen.
Ich jedenfalls habe Herrn Conle den kompletten Vermerk von sechs Seiten
übergeben. Er müsse sich in dieser Form in der Ermittlungsakte finden.
Daran
ändert sich nichts, wenn mir jetzt vorgehalten wird, daß sich der
Tatortbefund im KT-Ordner befindet. Grundsätzlich wäre dies auch Teil
des objektiven Befundes. Wegen des Umfanges der Akten wird aber in
den KT-Ordner das eingeordnet, was von der Kriminaltechnik noch weiter
veranlaßt wird.
Auf
Frage:
Ich
war zum Zeitpunkt als Praktikant im Dezernat l tätig und war dort
etwa bis Juni 1997, dies allerdings mit Unterbrechungen.
Es
ist so, daß wenn man den Bericht fertigt, man diesen dem Sachbearbeiter
vorlegt und dann eigentlich nur noch auf die interessanten Punkte
hinweist. Die Fingerlinge waren insofern interessant, als der Auftrag
ja war, insbesondere auch nach allen Fingerlingen und allem was damit
zusammenhängt, zu suchen. Ob ich den Kollegen Conle noch einmal ausdrücklich
darauf hingewiesen habe, kann ich nicht sagen. Ich kann mich aber
noch daran erinnern, wo diese Tüte aufgefunden wurde, nämlich in einem
Metallkasten auf dem Kinderzimmerschrank, der im Übrigen Kinderarzneimittel,
wie Fieberzäpfchen usw. beinhaltet.
Ich
wurde damals auch vom Schwurgericht vernommen. Es ging damals auch
um diesen Bericht. Ob es aber im Einzelnen um die Asservate und diese
Fingerlinge nochmals ging, kann ich nicht sagen.
Auf Frage:
Letztlich
Ist der zuständige Sachbearbeiter, in diesem Fall also Herr Conle,
der darüber entscheidet, welche Asservate letztlich weiter untersucht
werden und welche nicht. Gegebenenfalls kann dies aber auch zusammen
mit dem Techniker erfolgen.
Ob
in diesem Fall Herr Conle den Bericht von mir nur auszugsweise an
die Kriminaltechnik weitergegeben hat, kann ich nicht sagen.
Auf
Frage des Beklagtenvertreters:
Wenn
ich nochmals auf das Tagebuch angesprochen werde und dessen Verwahrung,
so war es eben so, daß ich alles Herrn Conle übergeben habe, aber
meinte, daß er das Tagebuch und auch einen Brief von Herrn Thomas
H. an Andrea Z. bzw. umgekehrt, besser bei sich direkt verwahren solle,
weil dies ja nicht offen auf dem Schreibtisch herumliegen müsste.
Ich
habe auch die Handschuhe in der Mülltonne festgestellt, wenn dies
in meinem Bericht aufgeführt ist. Allerdings handelte es sich dabei
um die Tüte des Notarztes, die die gesamte Erstversorgungsmaterialien
enthielt. Auch diese wurde von mir weitergegeben. Die dort genannten
Schlüssel waren lediglich alte, verrostete, kleine Schlüssel, wie
von Koffern. Es war also kein gewöhnlicher Schlüsselbund. Wenn im
Übrigen von Schlüsseln zur Einliegerwohnung die Rede ist, so waren
dies andere Schlüssel, die eventuell oben vom Schlüsselbrett oder
unten aus dem Keller stammten.
Einen
weiteren Einfluß auf die kriminaltechnische Untersuchung hatte ich
nicht. Dies wurde vom Kollegen Conle entschieden.
Mit
dem Papierkorb in der Küche war es so, daß dieser offensichtlich vorher
geleert worden war. Wir hatten bereits bei unserer Ankunft die genannte
Tüte mit dem Erstversorgermaterial in der Mülltonne draußen gefunden.
Wer sie dort hineingetan hatte, weiß ich nicht. Wir sind dann direkt
in die Küche und haben festgestellt, daß dort eben der Mülleimer leer
war.
Wir
haben damals alles asserviert, was uns interessant schien, also auch
Adressen usw. Tagebuch wurde von mir aber nur eines gesichert.
Für
welche Stellen die von mir gesicherte Stellenanzeige war, kann ich
heute nicht mehr sagen.
Ob
in dieser Richtung keine Ermittlungen getätigt wurden, weiß ich auch
nicht. Dies muß der Sachbearbeiter wissen.
Laut
diktiert und genehmigt, auf nochmaliges Vorspielen wurde verzichtet.
Der
Zeuge bleibt unvereidigt, wird jedoch ebenfalls noch nicht entlassen.
Sodann
wird der Zeuge Conle in das Sitzungszimmer gerufen.
Er
macht folgende Angaben:
Zur
Person:
Ulrich
Conle, 40 Jahre, Kriminalhauptkommissar, zu laden über Polizeidirektion
Pforzheim, KE 1, mit den Parteien nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur
Sache:
Allgemein
kann ich sagen, daß es folgender Maßen abläuft, wenn Kollegen für
mich ein Anwesen durchsuchen:
Sie übergeben mir dann in der Regel den Bericht und die Asservate,
ich schaue den Bericht durch und prüfe die Asservate auf die Vollständigkeit.
Außerdem prüfe ich die Asservate auf deren Relevanz. Wenn ich die
Asservate nicht für relevant halte, kommen sie in der Regel in eine
Kiste oder einen Karton, der bei mir im Büro verwahrt wird. Wenn ich
sich für relevant halte, werden sie in der Regel an die Kriminaltechnik
weitergegeben, sofern etwas zu untersuchen ist. Der Bericht selbst
fließt dann in die Akte ein.
Dem
Zeugen wird vorgehalten, daß im Bericht vom 02.05.1997 im KT-Ordner
die Seite 3 und 4 fehlen:
Dem
Zeugen wird Gelegenheit gegeben, AS. 55 bis 59 des Ordners "KT- Maßnahmen"
in Augenschein zu nehmen.
Ich
kann dazu sagen, daß diese Seiten offensichtlich fehlen, weil ich
vorne ja auch "auszugsweise" daraufgeschrieben habe. Es ist so, daß
in den Teilen, wo keine relevanten Sachen auftauchen, ich die Seiten
auch spare. Ich müsse jetzt den Bericht sehen, um zu sehen, mit welchem
Sinngehalt ich das Wort "auszugsweise" verstanden haben wollte. Dann
ist es gegebenenfalls so an die Kriminaltechnik gegangen. Wenn ich
es hier jetzt so sehe, dann denke ich, daß die roten Striche von mir
kamen, um eine Erklärung für die Kriminaltechnik zu geben, was es
mit den jeweiligen Asservaten auf sich hat.
Die
Fingerlinge habe ich nicht für relevant gehalten. Es wird also so
sein, daß ich der Kriminaltechnik nur die gekennzeichneten Gegenstände
zuleiten wollte, hier also z.B. die Haare von der Kopfverletzung.
Auf
Frage:
Es
war so, daß ich die Seiten 3 und 4 hier dann offensichtlich jedenfalls
für kriminaltechnische Untersuchungen nicht für relevant hielt. Die
Asservate verblieben danach bei mir im Büro.
Ich
hielt diese deshalb nicht für relevant, weil am Tatort ja abgerissene
Fingerlinge gefunden worden waren, es sich hierbei aber um industriell
gefertigte Fingerlinge handelte. In diesem Kontext sah ich keine Relevanz.
Wenn
in dem Ordner KT-Maßnahmen auch "Tatortbefund" vermerkt ist, so hatte
dies wohl der Kollege Dürsberger gemacht, der dann nicht mehr zur
Verfügung hatte.
Auf
Fragen:
Wenn
ich gefragt werde, ob ich z.B. eine Notwendigkeit gesehen habe, die
in dem Bericht ebenfalls genannten Schlüssel zur Hauseingangstür und
Einliegerwohnung auf Fingerabdrücke zu untersuchen, so weiß ich dies
nicht mehr genau, wobei allerdings zum damaligen Zeitpunkt bereits
auch einige Tage vergangen waren.
Wenn
mir vorgehalten wird, daß die Fingerlinge z.B. im Hinblick auf eine
DNA- Untersuchung für den Beklagten von Bedeutung gewesen sein könnten,
so ist dies aus heutiger Sicht wohl schon richtig. Dann hätten wir
damals aber vieles untersuchen müssen.
Wenn
mir jetzt vorgehalten wird, welche Asservate noch in den Nummern 16
bis 26 des Gerichtes aufgeführt sind, so kann ich sagen, daß ich insofern
nicht an den Asservaten gewichtet habe. Es war dann wohl so, daß ich
jedenfalls keine Notwendigkeit sah, diese Gegenstände daktyloskopisch
oder sonst kriminaltechnisch untersuchen zu lassen.
Auf
Frage:
Ich gebe den Bericht, den ich den Asservaten beifüge, einfach mit
an die Kriminaltechnik.
Auf
Vorhalt, daß der Vermerk "auszugsweise" auf beiden Doppeln des Berichtes
angebracht war:
Dann kann es sein, daß ich in diesem Fall doppelt herübergegeben habe.
Ansonsten kann ich dazu nichts sagen.
Mit
den Gegenständen ist es so, daß diese in die Asservatenliste und die
Ü-Stückliste aufgenommen werden. Ü-Stückliste wurde wohl von mir geschrieben.
Die Asservatenliste wurde offensichtlich von Herrn Dürsberger gefertigt.
In diese wird von ihm aber nur das eingebracht, was auch an die Kriminaltechnik
gelangt ist, im Ergebnis also, was ich dorthin weitergegeben habe.
Für die Frage, was im Einzelnen untersucht wurde, bin ich also als
Sachbearbeiter letztendlich verantwortlich, wobei ich mich schon mit
Herrn Dürsberger abgesprochen habe.
Ich
habe die Fingerlinge, wie gesagt, nicht für relevant gehalten, habe
sie aber natürlich die Ü-Stückkarte aufgenommen, weil ich ja keine
Asservate unterschlage.
Die
Fingerlinge haben durchaus - zusammen mit anderen Asservaten - unser
Haus verlassen.
Ich
habe sie über Herrn Staatsanwalt Lorenz zurückbekommen. Sie waren
offensichtlich im Strafprozeß vom Gericht angefordert worden. Ich
habe sie von dort am 26.03.2001 in einem Karton zurückerhalten. Ob
sie dem Schwurgericht vorgelegen haben, weiß ich aus eigener Anschauung
nicht. Meiner Kenntnis nach lag aber der gesamte Karton dem Schwurgerichtshof
vor. In dem Karton befanden sich im Übrigen die Asservate HW70, TT02,
TT21, TO11, T020, Handschuhe, diese Tüte Fingerlinge, diverse Einweghandschuhe
sowie das Band vom Notruf. Meiner Kenntnis nach waren diese Dinge
auch Gegenstand der Hauptverhandlung.
Üblicherweise
wird in der Ü-Stückkarte vermerkt, wenn die Asservate herausgegeben
werden. Dies kann aber auch einmal unterbleiben, z.B. in Urlaubszeiten.
Wenn
ich vorhin gesagt habe, daß ich die Relevanz der Fingerlinge inzwischen
anders sehen würde, so ist dies so nicht zutreffend. Ich würde sie
heute immer noch nicht untersuchen lassen. Dann hätten wir ja viele
Dinge in der Wohnung untersuchen lassen können, an denen Fingerabdrücke
von Harry Wörz hätten sein können. Man muß insoweit auch wirtschaftlich
und ökonomisch vorgehen, denn die Untersuchungen kosten viel Geld
und das LKA nimmt ja auch nicht alles an.
Ich
weiß nicht, ob ich damals Familie Wolfgang Z. befragt habe, welche
Bedeutung die Fingerlinge aus dem Kinderzimmer hatten. Ich müsse insofern
meine Vernehmungsprotokolle einsehen. Wenn mir gesagt wird, daß sich
in diesen nichts findet. so ist mir auch nichts mehr in Erinnerung.
Ich
habe nicht überlegt, ob es einen Zusammenhang zwischen den abgerissenen
Fingerlingen mit Kai gibt. Die anderen Fingerlinge waren offensichtlich
in ganz anderem Kontext aufgefunden worden.
Auf
weitere Frage:
Bestimmt
ging es auch mit Staatsanwalt Lorenz um diese Fingerlinge. Er hielt
sie aber offensichtlich auch nicht für relevant, sonst hätte er ja
wohl etwas gesagt, wenn ich es übersehen hätte.
Ich
meine auch, mich mit Herrn Dürsberger oder Herrn Perplies hierüber
abgesprochen zu haben und uns schien wohl auch die Deko und die Beschaffenheit
der Fingerlinge aus dem Kinderzimmer eine andere zu sein, als die
der abgerissenen.
Mir ist nicht in Erinnerung, daß Handschuhe aus der Wohnung des Beklagten
an das LKA übersandt worden wären, jedenfalls nicht im Hinblick auf
eine DNA-Untersuchung, wohl aber zur Materialprüfung.
Demgegenüber schienen mir die abgerissenen Fingerlinge aufgrund ihrer
Lage und aufgrund des Gesamtkontextes auf jeden Fall tatrelevant zu
sein.
Zu
den sonstigen Asservaten aus dem genannten Bericht kann ich folgendes
sagen:
Ich meine, daß zwei Tagebücher sichergestellt wurden. Diese habe ich
in meiner Liste ausgetragen am 14.01.1998. Sie wurden damals an Staatsanwalt
Lorenz per Kurier übergeben. Sie haben dann offensichtlich auch dem
Schwurgericht vorgelegen. Wenn mir aus der dienstlichen Stellungnahme
des Richters am Landgericht Schmitt vorgehalten wird, daß Tagebücher
von Herrn Wolfgang Z. in der Sitzung übergeben worden seien, so waren
dies andere Tagebücher, die er noch zu Hause hatte und die mit den
hier genannten oder mir in Erinnerung befindlichen nicht iden- tisch
sind. Ich weiß nicht, wieviele Tagebücher Herr Wolfgang Z. in der
Sitzung vorgelegt hat.
Wenn
in der dienstlichen Stellungnahme weiter steht, daß der Umstand, daß
die Geschädigte Tagebücher geführt hatte, bis dahin nicht bekannt
war, so hätten sie es ja sehen können, wenn die Ü-Stückliste gelesen
hätten. Warum ich dies im Bericht nicht noch einmal abschließend vermerkt
habe, kann ich nicht mehr sagen.
Die
Klägervertreterin erklärt klarstellend, der Vater der Klägerin habe
im damaligen Prozeß ca. sechs Tagebücher mitgebracht und vorgelegt,
die jedoch alle die Jugendzeit der Klägerin betroffen hätten. Es seien
jedenfalls mehr als die damals im Protokoll genannten zwei Tagebücher
gewesen. Die Tagebücher aus der Jugendzeit habe Herr Wolfgang Z. gleich
wieder mitnehmen können. Für den relevanten Zeitraum habe es lediglich
ein, maximal zwei Tagebücher gegeben.
Auf
weitere Fragen:
Warum
ich die im Kinderzimmer gefundenen Fingerlinge im Schlussbericht nicht
erwähnt habe, kann ich damit begründen, daß ich diese eben aus damaliger
Sicht - wie vieles andere - nicht für erwähnenswert hielt. Ich wollte
sie nicht unterschlagen. Ich hielt es aber nicht für so wichtig, daß
es in einen 50-seitigen Schlussbericht eingehen sollte.
Die
restlichen Asservate bis auf die, die jetzt noch vorhanden sind, habe
ich alle ausgehändigt nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens.
Soweit sie dem Beklagten zuzuordnen waren, an Frau Claudia F., im
Übrigen an die Familie Wolfgang Z.
Auch
die anderen in dem Bericht genannten Asservate wurden von uns selbstverständlich
überprüft. Dies ist in sogenannten Spurenakten abgeheftet, in denen
die Spuren jeweils verfolgt werden. Wenn sich aber aus einer Spur
nichts ergibt, findet dies keinen Eingang in die Hauptakte mit Ausnahme
der Dinge, die in die Hauptakte überführt werden, wie hier z.B. unter
VII.
Wenn
ich gefragt werde, warum nur noch die Fingerlinge vorhanden sind,
obwohl ich diesen keine Relevanz beigemessen habe:
Dies lag daran, daß sie eben bis 26.03. diesen Jahres bei der Staatsanwaltschaft
waren, von wo sie mir im Hinblick auf die Ladung zum heutigen Termin
übergeben wurden. Bei mir befand sich jeweils und befindet sich noch
ein Notrufband sowie eine Haarprobe, die damals von Andrea Z. genommen
worden war. Man hat sie aber nie untersucht, z.B. auf Betäubungsmittel.
Der Grund hierfür war, daß kein Antrag seitens der Staatsanwaltschaft
hierfür gestellt wurde, da dies von dort offensichtlich nicht für
erforderlich gehalten wurde.
Wenn
ich gefragt werde, ob ich dies für erforderlich gehalten habe, so
kann ich sagen, daß es jedenfalls vernehmungsintern keine Anhaltspunkte
dafür gab. Die Urinprobe war insofern ja auch negativ.
Auf
Vorhalt:
Sie
war tatsächlich nicht ganz negativ, wir haben dies aber auf die
notfallärztliche Untersuchung zurückgeführt.
Ob
bei Herrn Wolfgang Z. eine Urinprobe erhoben wurde, kann ich nicht
mehr sagen.
Auf
weitere Frage:
Die
Spurenakten, die von mir genannt wurden, wurden von Staatsanwaltschaft
oder Schwurgericht nicht angefordert.
Auf
Frage der Klägervertreterin:
Wenn
mir Aktenseite 75 (Schlussbericht) vorgehalten wird, so kann ich sagen,
daß es sich bei den darin erwähnten Einweghandschuhen um Original
verpackte Handschuhe handelte, die oben im Dachgeschoß, also an anderer
Stelle als die hier vorliegenden Fingerlinge, aufgefunden wurden.
Auf
Fragen des Beklagtenvertreters:
Auch
das unter Nr. 24 des Vermerks vom 02.05.1997 aufgeführte Haushaltsbuch
schien mir nicht für die Kriminaltechnik relevant zu sein.
Zu den Tagebüchern kann ich nochmals sagen, daß ich davon ausgehe,
daß Staatsanwaltschaft und Gericht die Akten ja lesen, schließlich
ist der Staatsanwalt ja Herr des Verfahrens. Ich weiß nicht mehr,
wie ich an das zweite Tagebuch kam, jedenfalls habe ich zwei Tagebücher
an Herrn Staatsanwalt Lorenz weitergeleitet. Diese habe ich auch gesichtet,
die anderen, um die es wohl geht, habe ich nie gesehen.
Die
Klägervertreterin erklärt, die damals vorgelegten sechs Tagebücher,
die Herr Wolfgang Z. mitgebracht habe, seien damals von Herrn Höfer
und den Beisitzern gesichtet und unmittelbar wieder zurückgegeben
worden.
Der
Zeuge erklärt weiter:
Auch
die unter Nr. 7 des Vermerks genannten Einweghandschuhe wurden nicht
zu einer Analyse weitergegeben. Sie konnten wohl den Sanitätern zugerechnet
werden. Wenn mir jetzt vorgehalten wird, ein Sanitäter habe erklärt,
solche Handschuhe nicht zu benutzen, so kann ich dazu nichts mehr
sagen. Es wurde jedenfalls alles untersucht, was eingereicht wurde.
Der
Beklagte erklärt, daß seiner Erinnerung nach die jetzt vorliegende
Tüte mit Fingerlingen zu keinem Zeitpunkt - jedenfalls nicht erkennbar
- in der Schwurgerichtsverhandlung eingesehen und erörtert worden
sei.
Laut
diktiert und genehmigt, auf nochmaliges Vorspielen wurde verzichtet.
Der
Zeuge bleibt unvereidigt. Die Zeugen Perplies, Jung und Conle werden
um 11.30 Uhr entlassen.
Die
Parteivertreter nehmen Bezug auf die im letzten Termin gestellten
Anträge und erhalten Gelegenheit zur heutigen Beweisaufnahme und insgesamt
Stellung zu nehmen.
Der
Vater der Klägerin erklärt auf Frage:
Zu
den heute vorgelegten Fingerlingen kann ich nur sagen, daß sie wohl
so aufbewahrt waren, daß sie für das Kind nicht erreichbar waren,
gemeinsam mit Arzneimitteln. Meine Frau ist ja Krankenschwester und
diese wurden wohl dazu verwendet, Medikamente rektal bei dem Kind
einzuführen.
Es
wurde sodann folgender
Gerichtsbeschluß
verkündet;
Termin
zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf:
12
Uhr des heutigen Tages.
Die
Kammer zieht sich zur Beratung zurück.
Die
Sitzung wird um 12.00 Uhr fortgesetzt.
Nach
geheimer Beratung wird das aus der Anlage ersichtliche Urteil verkündet
und seinem wesentlichen Inhalt nach begründet
Das
Urteil lautet:
1.
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Karlsruhe vom 14.07.1999, AZ:
8 0 159/99, wird aufgehoben.
2.
Die Klage wird abgewiesen.
3.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der durch
die Säumnis des Beklagten bedingten Kosten, die dieser trägt.
4.
Das Urteil ist für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von DM 13.500,00 vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird gestattet,
die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von
DM 500,00 abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung
Sicherheit in derselben Hohe erbringt.
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