Zivilprozess, Urteil 06.04.2001

Landgericht Karlsruhe

Im Namen des Volkes - Urteil

In Sachen

Andrea Z.,
gesetzlich vertreten durch die Betreuer Metka Z.-B., ebenda und Wolfgang Z., ebenda,

- Klägerin -

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin B., Rechtsanwalt G.,

gegen

Harry Wörz,
z.Zt. Justizvollzugsanstalt Heimsheim, Mittelberg 1, 71296 Heimsheim,

- Beklagter -

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Schroth und Kollegen, Karlsruhe,

wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld

hat die VIII. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe auf die mündliche Verhandlung vom 06. April 2001 durch

Vorsitzenden Richter am Landgericht Waetke
- als Vorsitzenden -
Richterin am Landgericht Huß
Richter Ohlinger
- als beisitzende Richter -

für Recht erkannt:

1. Das Versäumnisurteil des Landgerichts Karlsruhe vom 14.07.1999, Az: 8 0 152/99, wird aufgehoben.

2. Die Klage wird abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten bedingten Kosten, die dieser trägt.

4. Das Urteil ist für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 13.500,00 vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 500,00 abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe erbringt.

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Schmerzensgeld und die Feststellung seiner Pflicht zum Ersatz künftiger Schäden wegen eines behaupteten versuchten Tötungsdelikts zu ihrem Nachteil.

Die Klägerin, die beruflich als Polizeibeamtin tätig war, und der Beklagte heirateten am 23.09.1994. Nach der Eheschließung wohnten die Klägerin und der Beklagte zunächst in der Einliegerwohnung im Souterrain des Anwesens der Eltern der Klägerin in Birkenfeld. Die Erdgeschoßwohnung bewohnten die Eltern der Klägerin. Gegen Ende des Jahres 1994 zogen die Klägerin und der Beklagte in das Anwesen des Vaters des Beklagten in Gräfenhausen um. Am 06.03.1995 wurde der gemeinsame Sohn Kai geboren. Ab etwa Januar 1996 unterhielt die Klägerin eine Beziehung zu ihrem Kollegen, dem Polizeibeamten Thomas H.. Im März 1996 verließ sie mit ihrem Sohn den Beklagten und zog wieder in die im Souterrain gelegene Einliegerwohnung des elterlichen Anwesens in Birkenfeld. Die Klägerin reichte die Scheidung ein. Ende Mai 1996 zog sie mit ihrem Sohn in ein in Birkenfeld gelegenes Reihenhaus, das ihr Vater Wolfgang Z. für sie erworben hatte. Im Februar 1997 tauschten die Klägerin und ihre Eltern die Wohnungen. Die Klägerin zog in die Erdgeschosswohnung des Anwesens Erlenstraße , während ihre Eltern in das Reihenhaus im Schönblickweg umzogen. Der Vater der Klägerin, Wolfgang Z. - Polizeibeamter bei der Kriminalpolizei Pforzheim -, übernachtete auch nach dem Wohnungstausch häufiger in der Einliegerwohnung in der Erlenstraße, so auch an seinem Geburtstag, dem 28.04.1997.

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