Auszug aus Strafrecht-online.org - Lehrstuhlnewsletter vom 06.November 2009

VI. News aus Rechtsprechung und Lehre

Aus Deutschlands Gerichtssälen: Free, Harry! – oder: Il y a des juges à Mannheim! „Es ergeht dann im Namen des Volkes das folgende Urteil: Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom ... wird aufgehoben. Der Angeklagte Harry Wörz aus Birkenfeld wird freigesprochen. Er ist …“ versucht der Vorsitzende Richter Rolf Glenz den Urteilstenor mit dem Ausspruch zur Haftentschädigung zu vollenden, kommt aber nicht weiter. Tosender Beifall brandet im gedrängt vollen Schwurgerichtssaal des Landgerichts Mannheim auf, einige Menschen liegen sich in der Armen, andere schluchzen hemmungslos. Auch Harry Wörz aus Birkenfeld-Gräfenhausen, der Monika Böttcher als Deutschlands prominentestes Justizopfer abgelöst hat (LSH-NL berichtete mehrfach), reagiert emotional. Während des Freispruchsausspruchs greift er sich mit der Hand zum Mund, sucht dann mit einigen ungeschickten Bewegungen umständlich nach einem Taschentuch, während ihm die ersten Tränen die markante Nase entlanglaufen.

Der Jubel ebbt ab, als der Vorsitzende Richter Glenz einige Male „Bitte“ gesagt hat, den Gefühlsausbruch des Publikums aber damit wesentlich sachlicher in den Griff bekommen hat als sein Vorgänger Karl „Apfel“ Adam (im Gerichtssaal anwesend, grimmig dreinschauend), der 2005 in vergleichbarer Lage damit gedroht hatte, den Saal räumen zu lassen. Glenz ordnet noch an, dass Harry für die erlittene Untersuchungshaft sowie für die Strafhaft zu entschädigen ist und beginnt dann mit einer Urteilsbegründung, die von der Presse mit Superlativen von „Sensation“ bis „Sternstunde der Justiz“ belegt worden ist.

Glenz findet deutliche Worte, legt dar, dass die Kammer „es allenfalls für möglich, aber eher für unwahrscheinlich“ hält, „dass der Angeklagte die Person war, die versuchte, Andrea Wörz zu töten“, nimmt sich sodann Schilpp, den Vertreter der Nebenklage, zur Brust und hält ihm vor, „einen halbwegs klar umrissenen Beweggrund für die Tatbegehung“ sei „die Nebenklage schuldig geblieben“. Das von ihr ins Spiel gebrachte Motiv – angebliche Streitigkeiten um das Sorgerecht und ähnliche Schwachheiten – nennt Glenz wörtlich „weit hergeholt – bei zurückhaltender Bewertung.“

Die Staatsanwaltschaft, fährt Glenz fort, habe auch kein Motiv bei Harry benennen können; sie sei zudem zu Unrecht davon ausgegangen, dass der Angriff auf Andrea Z. erst um 2.34 Uhr in der Tatnacht stattgefunden habe; demgegenüber sei die Kammer überzeugt, dass der entscheidende Angriff schon um 2.18 Uhr stattgefunden habe, also zu dem Zeitpunkt, in dem ein mittlerweile verstorbener Zeuge einen abrupt endenden Wortwechsel im 30 bis 40 m entfernten Nachbarhaus gehört habe (Männerstimme: „Ich bring dich um, ich schlag dich tot, des kannsch mit mir net mache.“ Frauenstimme, weinerlich: „Lass mich doch gehen, ich will doch nichts von dir.“). Die restliche Zeit bis um 2.34 Uhr, also dem Zeitpunkt, in dem der Vater des Opfers, Wolfgang Z., seine Tochter gefunden haben will, habe der Täter zur Spurenverwischung verwenden können. Den von der Polizei beigebrachten Beweismitteln billigt die Kammer keinerlei Beweiswert zu, insbesondere habe der in Harrys Zelle beschlagnahmte Kassiber, auf dessen Inhalt sich der BGH 2006 bei der Aufhebung des ersten freisprechenden Urteils in einer durchweg mangelhaften Entscheidung bezogen hat (LSH-NL berichtete), nur die wortwörtliche Wiedergabe dessen enthalten, was die vernehmenden Polizeibeamten Harry vorgehalten hatten („Stell dir vor, Andrea wacht auf und sagt, du wärst es gewesen.“). „Die Polizei hatte zum damaligen Zeitpunkt nichts Belastenderes, und deshalb brauchte sie dringend ein Geständnis“, rempelt Glenz die Pforzheimer Polizei ungebremst an, und auch die Karlsruher Kammer, die Harry in einem jeder Beschreibung spottenden, in puncto mangelnden richterlichen Berufsethos beispiellosen „Indizienprozess“ zu elf Jahren Knast verurteilt hatte, bekommt einen freundlichen Gruß aus Mannheim: „Der Angeklagte hätte bereits 1998 nicht verurteilt werden dürfen.“ Auch hier konnte Harry die Tränen nicht zurückhalten.

Die eigentliche Sensation kommt aber erst noch: Glenz verweist darauf, dass die Kammer bei Kommissar Thomas H., Andreas seinerzeitigem Geliebten und mutmaßlich wahren Täter (LSH-NL berichtete), kein Alibi erkennen kann: „H. hatte allen Grund, sie noch zu später Stunde aufzusuchen“, geht Glenz steil. Zum zweiten Mal brandet Jubel unter den Zuschauern auf, als Glenz einige Sätze später noch deutlicher wird, zum ersten und einzigen Mal die Stimme geringfügig erhebt und betont, dass die Kammer keine durchgreifenden Gesichtspunkte erkenne, die gegen H. Täterschaft sprächen: „Wir halten es für durchaus wahrscheinlich, dass H. der Täter war.“

Harry hat sich zu dem damit perfekten „Erste-Klasse-Freispruch“ (so die Verteidiger Hubert Gorka und Ralf Neuhaus) noch nicht geäußert, er strebte unmittelbar nach der Urteilsverkündung eiligen Schrittes aus dem Gerichtssaal, unbarmherzig verfolgt von einigen Fernsehkameras. Noch zuvor hatte Harry erfolglos versucht, dem Star des Verfahrens auf der Richterbank, Beisitzerin Petra Beck, die Hand zu schütteln, was dieser sichtlich unangenehm, vermutlich weil zu distanzlos war. Genau die in dieser Geste zum Ausdruck kommende „ungelenke Gutmütigkeit“ (Badische Zeitung vom 23.10.2009) ist es, die Harrys Mitmenschen für ihn einnimmt.

Wie wichtig es Harry bei all seiner spürbaren Erleichterung über den Freispruch ist, dass der wahre Täter Thomas H. nunmehr gefasst wird, wissen wir aus einer knappen Pressemitteilung, in der Harry mitgeteilt hat, er habe „Hoffnung, dass die Polizei nunmehr mit Ihrer Arbeit beginnt und die Ermittlungen nach dem Täter aufnimmt, wenn auch 12 Jahre zu spät. Dass die Staatsanwaltschaft neu ermitteln müsste, weil dort draußen ein Täter frei herum läuft. Meiner Meinung nach ist dieser in den Reihen der Polizei zu suchen.“

Fest steht jedenfalls, dass H.s Umgebung aufgescheucht ist, und zwar über alle Maßen, hat ihn doch schon am Tag nach der Urteilsverkündung (!) die Pforzheimer Polizei in den Innendienst versetzt, weil der „Kollege für operative Einsätze nun nicht mehr geeignet“ sei. Noch sieht allerdings die Generalstaatsanwaltschaft keinen Anlass, ein Ermittlungsverfahren gegen H. einzuleiten, schließlich liege noch keine schriftliche Urteilsbegründung vor, und erst müsse man das Revisionsverfahren abwarten. Schilpp hat ebenso wie die Staatsanwaltschaft bereits Nebenklagerevision eingelegt, die Urteilsbegründung sei ihm „nicht nachvollziehbar“, dröhnte er.

Dazu von uns: Wenn Schilpp die Urteilsbegründung nicht nachvollziehen kann, warum muss das am Urteil oder seiner Begründung liegen? Einen Anlass zur Rechtsmitteleinlegung gibt es nicht – auch Glenz hatte sich in den letzten Worten seiner beeindruckenden Urteilsverkündung an die Nebenklägerin Andrea Z. gewandt und ihr das „tiefempfundene Mitleid der Kammer für Ihr schweres Schicksal“ ausgesprochen. Glenz bedauerte, der Familie auch diesmal keine Gewissheit geben zu können, jedoch darf man annehmen, dass dieses Bedauern bei Wolfgang Z., dem Drahtzieher des Nebenklageverfahrens, in einen Hohlraum dübelt. Z. will nämlich, das machte sein Eindruck vor Gericht und sein Verhalten beim letzten Freispruch für Harry Wörz (2005) deutlich, nur eine ganz bestimmte gerichtlich gestützte Gewissheit hören, die ihm indes kein klar denkender Mensch geben wird – nämlich die, dass Harry der Täter war.

Ganz in trockenen Tüchern ist der Freispruch wegen der von Schilpp eingelegten Revision noch nicht, wer weiß, was dem BGH nun an der – von Richterin Petra Beck gewiss nach allen Regeln der Kunst zu fertigenden – Urteilsbegründung sauer aufstößt – vielleicht ist es nur der Umstand, dass Harry abermals freigesprochen wurde. Selbst wenn es zu einer neuen Hauptverhandlung kommen sollte, bräuchte Harry angesichts seines Rückhalts nicht bange zu sein. Den Verfasser dieser Zeilen hat es in höchstem Maße beeindruckt, mit welcher Konstanz in buchstäblich jeder Sitzung zumindest ein Mitglied des breiten Unterstützerkreises den Weg ins Mannheimer Landgericht fand, um Harry den Rücken freizuhalten. Angesichts der unglaublichen Szenen bei der Verkündung des Freispruchs kann man nur sagen: Wer solche Freunde hat, braucht keinen Feind zu scheuen. In diesem Sinne: Herzlichen Glückwunsch zum Freispruch, Harry Wörz – wir wünschen alles Gute!