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Auszug aus Strafrecht-online.org - Lehrstuhlnewsletter vom 06.November 2009
VI. News aus Rechtsprechung und Lehre
Aus Deutschlands Gerichtssälen: Free, Harry! – oder: Il y a des juges à Mannheim!
„Es ergeht dann im Namen des Volkes das folgende Urteil: Das Urteil des Landgerichts
Karlsruhe vom ... wird aufgehoben. Der Angeklagte Harry Wörz aus Birkenfeld wird
freigesprochen. Er ist …“ versucht der Vorsitzende Richter Rolf Glenz den Urteilstenor
mit dem Ausspruch zur Haftentschädigung zu vollenden, kommt aber nicht weiter.
Tosender Beifall brandet im gedrängt vollen Schwurgerichtssaal des Landgerichts
Mannheim auf, einige Menschen liegen sich in der Armen, andere schluchzen
hemmungslos. Auch Harry Wörz aus Birkenfeld-Gräfenhausen, der Monika Böttcher als
Deutschlands prominentestes Justizopfer abgelöst hat (LSH-NL berichtete mehrfach),
reagiert emotional. Während des Freispruchsausspruchs greift er sich mit der Hand zum
Mund, sucht dann mit einigen ungeschickten Bewegungen umständlich nach einem
Taschentuch, während ihm die ersten Tränen die markante Nase entlanglaufen.
Der Jubel ebbt ab, als der Vorsitzende Richter Glenz einige Male „Bitte“ gesagt hat, den
Gefühlsausbruch des Publikums aber damit wesentlich sachlicher in den Griff bekommen
hat als sein Vorgänger Karl „Apfel“ Adam (im Gerichtssaal anwesend, grimmig
dreinschauend), der 2005 in vergleichbarer Lage damit gedroht hatte, den Saal räumen zu
lassen. Glenz ordnet noch an, dass Harry für die erlittene Untersuchungshaft sowie für die
Strafhaft zu entschädigen ist und beginnt dann mit einer Urteilsbegründung, die von der
Presse mit Superlativen von „Sensation“ bis „Sternstunde der Justiz“ belegt worden ist.
Glenz findet deutliche Worte, legt dar, dass die Kammer „es allenfalls für möglich, aber
eher für unwahrscheinlich“ hält, „dass der Angeklagte die Person war, die versuchte,
Andrea Wörz zu töten“, nimmt sich sodann Schilpp, den Vertreter der Nebenklage, zur
Brust und hält ihm vor, „einen halbwegs klar umrissenen Beweggrund für die
Tatbegehung“ sei „die Nebenklage schuldig geblieben“. Das von ihr ins Spiel gebrachte
Motiv – angebliche Streitigkeiten um das Sorgerecht und ähnliche Schwachheiten – nennt
Glenz wörtlich „weit hergeholt – bei zurückhaltender Bewertung.“
Die Staatsanwaltschaft, fährt Glenz fort, habe auch kein Motiv bei Harry benennen
können; sie sei zudem zu Unrecht davon ausgegangen, dass der Angriff auf Andrea
Z. erst um 2.34 Uhr in der Tatnacht stattgefunden habe; demgegenüber sei die
Kammer überzeugt, dass der entscheidende Angriff schon um 2.18 Uhr stattgefunden
habe, also zu dem Zeitpunkt, in dem ein mittlerweile verstorbener Zeuge einen abrupt
endenden Wortwechsel im 30 bis 40 m entfernten Nachbarhaus gehört habe
(Männerstimme: „Ich bring dich um, ich schlag dich tot, des kannsch mit mir net mache.“
Frauenstimme, weinerlich: „Lass mich doch gehen, ich will doch nichts von dir.“). Die
restliche Zeit bis um 2.34 Uhr, also dem Zeitpunkt, in dem der Vater des Opfers,
Wolfgang Z., seine Tochter gefunden haben will, habe der Täter zur
Spurenverwischung verwenden können. Den von der Polizei beigebrachten
Beweismitteln billigt die Kammer keinerlei Beweiswert zu, insbesondere habe der in
Harrys Zelle beschlagnahmte Kassiber, auf dessen Inhalt sich der BGH 2006 bei der
Aufhebung des ersten freisprechenden Urteils in einer durchweg mangelhaften
Entscheidung bezogen hat (LSH-NL berichtete), nur die wortwörtliche Wiedergabe
dessen enthalten, was die vernehmenden Polizeibeamten Harry vorgehalten hatten („Stell
dir vor, Andrea wacht auf und sagt, du wärst es gewesen.“). „Die Polizei hatte zum
damaligen Zeitpunkt nichts Belastenderes, und deshalb brauchte sie dringend ein
Geständnis“, rempelt Glenz die Pforzheimer Polizei ungebremst an, und auch die
Karlsruher Kammer, die Harry in einem jeder Beschreibung spottenden, in puncto
mangelnden richterlichen Berufsethos beispiellosen „Indizienprozess“ zu elf Jahren
Knast verurteilt hatte, bekommt einen freundlichen Gruß aus Mannheim: „Der
Angeklagte hätte bereits 1998 nicht verurteilt werden dürfen.“ Auch hier konnte Harry
die Tränen nicht zurückhalten.
Die eigentliche Sensation kommt aber erst noch: Glenz verweist darauf, dass die Kammer
bei Kommissar Thomas H., Andreas seinerzeitigem Geliebten
und mutmaßlich wahren Täter (LSH-NL berichtete), kein Alibi erkennen kann: „H.
hatte allen Grund, sie noch zu später Stunde aufzusuchen“, geht Glenz steil. Zum zweiten
Mal brandet Jubel unter den Zuschauern auf, als Glenz einige Sätze später noch
deutlicher wird, zum ersten und einzigen Mal die Stimme geringfügig erhebt und betont,
dass die Kammer keine durchgreifenden Gesichtspunkte erkenne, die gegen H.
Täterschaft sprächen: „Wir halten es für durchaus wahrscheinlich, dass H. der Täter
war.“
Harry hat sich zu dem damit perfekten „Erste-Klasse-Freispruch“ (so die Verteidiger
Hubert Gorka und Ralf Neuhaus) noch nicht geäußert, er strebte unmittelbar nach der
Urteilsverkündung eiligen Schrittes aus dem Gerichtssaal, unbarmherzig verfolgt von
einigen Fernsehkameras. Noch zuvor hatte Harry erfolglos versucht, dem Star des
Verfahrens auf der Richterbank, Beisitzerin Petra Beck, die Hand zu schütteln, was dieser
sichtlich unangenehm, vermutlich weil zu distanzlos war. Genau die in dieser Geste zum
Ausdruck kommende „ungelenke Gutmütigkeit“ (Badische Zeitung vom 23.10.2009) ist
es, die Harrys Mitmenschen für ihn einnimmt.
Wie wichtig es Harry bei all seiner spürbaren Erleichterung über den Freispruch ist, dass
der wahre Täter Thomas H. nunmehr gefasst wird, wissen wir aus einer knappen
Pressemitteilung, in der Harry mitgeteilt hat, er habe „Hoffnung, dass die Polizei
nunmehr mit Ihrer Arbeit beginnt und die Ermittlungen nach dem Täter aufnimmt, wenn
auch 12 Jahre zu spät. Dass die Staatsanwaltschaft neu ermitteln müsste, weil dort
draußen ein Täter frei herum läuft. Meiner Meinung nach ist dieser in den Reihen der
Polizei zu suchen.“
Fest steht jedenfalls, dass H.s Umgebung aufgescheucht ist, und zwar über alle
Maßen, hat ihn doch schon am Tag nach der Urteilsverkündung (!) die Pforzheimer
Polizei in den Innendienst versetzt, weil der „Kollege für operative Einsätze nun nicht
mehr geeignet“ sei. Noch sieht allerdings die Generalstaatsanwaltschaft keinen Anlass,
ein Ermittlungsverfahren gegen H. einzuleiten, schließlich liege noch keine
schriftliche Urteilsbegründung vor, und erst müsse man das Revisionsverfahren abwarten.
Schilpp hat ebenso wie die Staatsanwaltschaft bereits Nebenklagerevision eingelegt, die
Urteilsbegründung sei ihm „nicht nachvollziehbar“, dröhnte er.
Dazu von uns: Wenn Schilpp die Urteilsbegründung nicht nachvollziehen kann, warum
muss das am Urteil oder seiner Begründung liegen? Einen Anlass zur
Rechtsmitteleinlegung gibt es nicht – auch Glenz hatte sich in den letzten Worten seiner
beeindruckenden Urteilsverkündung an die Nebenklägerin Andrea Z. gewandt und
ihr das „tiefempfundene Mitleid der Kammer für Ihr schweres Schicksal“ ausgesprochen.
Glenz bedauerte, der Familie auch diesmal keine Gewissheit geben zu können, jedoch
darf man annehmen, dass dieses Bedauern bei Wolfgang Z., dem Drahtzieher des
Nebenklageverfahrens, in einen Hohlraum dübelt. Z. will nämlich, das machte sein
Eindruck vor Gericht und sein Verhalten beim letzten Freispruch für Harry Wörz (2005)
deutlich, nur eine ganz bestimmte gerichtlich gestützte Gewissheit hören, die ihm indes
kein klar denkender Mensch geben wird – nämlich die, dass Harry der Täter war.
Ganz in trockenen Tüchern ist der Freispruch wegen der von Schilpp eingelegten
Revision noch nicht, wer weiß, was dem BGH nun an der – von Richterin Petra Beck
gewiss nach allen Regeln der Kunst zu fertigenden – Urteilsbegründung sauer aufstößt –
vielleicht ist es nur der Umstand, dass Harry abermals freigesprochen wurde. Selbst wenn
es zu einer neuen Hauptverhandlung kommen sollte, bräuchte Harry angesichts seines
Rückhalts nicht bange zu sein. Den Verfasser dieser Zeilen hat es in höchstem Maße
beeindruckt, mit welcher Konstanz in buchstäblich jeder Sitzung zumindest ein Mitglied
des breiten Unterstützerkreises den Weg ins Mannheimer Landgericht fand, um Harry
den Rücken freizuhalten. Angesichts der unglaublichen Szenen bei der Verkündung des
Freispruchs kann man nur sagen: Wer solche Freunde hat, braucht keinen Feind zu
scheuen. In diesem Sinne: Herzlichen Glückwunsch zum Freispruch, Harry Wörz – wir
wünschen alles Gute!
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